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Insiderhandel: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Insiderhandel''' bedeutet die Verwendung von [[Insider]]informationen für [[Börse]]ngeschäfte und ist ein Begriff des [[Finanzmarkt]]s, speziell des [[Aktienmarkt]]s. Insiderhandel ist in der [[Bundesrepublik Deutschland]] und den meisten Mitgliedstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] eine [[Straftat]], da er die Funktionsfähigkeit des [[Kapitalmarkt]]s beeinträchtigt.
'''Insiderhandel''' bedeutet die Verwendung von [[Insider]]informationen für [[Börse]]ngeschäfte und ist ein Begriff des [[Finanzmarkt]]s, speziell bei [[Aktie]]n. Insiderhandel ist in der [[Bundesrepublik Deutschland]] und den meisten Mitgliedstaaten der [[Europäische Union|Europäischen Union]] eine [[Straftat]], da er die Funktionsfähigkeit des [[Kapitalmarkt]]s beeinträchtigt. Der ''Insider'' ({{enS}}e Aussprache [ɪnˈsaɪdə(r)], von ''in-side'', „innen“, „im Innern“, „drinnen“) ist dabei jemand, der über [[Information]]en zu der jeweiligen [[Aktiengesellschaft]] verfügt, die der [[Allgemeinheit]] nicht bekannt sind, und dadurch einen Vorteil hat.
 
== Weblink ==
*[https://taz.de/Interessenkonflikte-bei-Abgeordneten/!5973745 Interessenkonflikte bei Abgeordneten: Zwischen Aktien und Amt] in der [[taz]] am 2. Dezember 2023


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Version vom 7. Dezember 2023, 08:50 Uhr

Insiderhandel bedeutet die Verwendung von Insiderinformationen für Börsengeschäfte und ist ein Begriff des Finanzmarkts, speziell bei Aktien. Insiderhandel ist in der Bundesrepublik Deutschland und den meisten Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Straftat, da er die Funktionsfähigkeit des Kapitalmarkts beeinträchtigt. Der Insider (englische Aussprache [ɪnˈsaɪdə(r)], von in-side, „innen“, „im Innern“, „drinnen“) ist dabei jemand, der über Informationen zu der jeweiligen Aktiengesellschaft verfügt, die der Allgemeinheit nicht bekannt sind, und dadurch einen Vorteil hat.

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