PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige e-mail-adresse. Wenn keine e-mail ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)


Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen


Inobhutnahme: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
ein paar Zahlen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 1: Zeile 1:
'''Inobhutnahme''' ist ein Begriff aus dem deutschen [[Familienrecht]] und bezeichnet die Aufnahme und Unterbringung eines [[Kind]]es oder [[Jugendlicher|Jugendlichen]] durch das [[Jugendamt]] bei einer unmittelbaren Gefährdung des [[Kindeswohl]]s. In Deutschland wird diese Maßnahme über {{§|42|sgb_8|juris}} [[SGB VIII]] geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der [[Kinder- und Jugendhilfe]] im Sinne von §&nbsp;2 Abs.&nbsp;3 Nr. 1 SGB VIII dar. Besonders häufig erfolgt diese Maßnahme bei [[Alleinerziehende]]n in einer Notsituation. In der Regel finden Kinder und Jugendliche Obhut in [[Pflegefamilie]]n oder Einrichtungen (z.B. für [[betreutes Wohnen]]), die mit den örtlichen Jugendämtern Verträge über Bereitstellung von Plätzen für Notsituationen geschlossen haben. Oft handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2018 konnten rund 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren, allerdings hat die Zahl der Fälle insgesamt zugenommen.<ref>[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100264/Bericht-Immer-mehr-Kinder-landen-in-der-Obhut-des-Staates?rt=2bcdc9eeb444d51d3170c68833de51a1 ''Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates''], Ärzteblatt vom 9. Januar 2019, abgerufen am 19. Mai 2022</ref>  
'''Inobhutnahme''' ist ein Begriff aus dem deutschen [[Familienrecht]] und bezeichnet die Aufnahme und Unterbringung eines [[Kind]]es oder [[Jugendlicher|Jugendlichen]] durch das [[Jugendamt]] bei einer unmittelbaren Gefährdung des [[Kindeswohl]]s. In Deutschland wird diese Maßnahme über {{§|42|sgb_8|juris}} [[SGB VIII]] geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der [[Kinder- und Jugendhilfe]] im Sinne von §&nbsp;2 Abs.&nbsp;3 Nr. 1 SGB VIII dar. Besonders häufig erfolgt diese Maßnahme bei [[Alleinerziehende]]n in einer Notsituation. In der Regel finden Kinder und Jugendliche Obhut in [[Pflegefamilie]]n oder Einrichtungen (z.B. für [[betreutes Wohnen]]), die mit den örtlichen Jugendämtern Verträge über Bereitstellung von Plätzen für Notsituationen geschlossen haben. Oft handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2018 konnten in Deutschland rund 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren, allerdings hat die Zahl der Fälle insgesamt zugenommen.<ref>[https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/100264/Bericht-Immer-mehr-Kinder-landen-in-der-Obhut-des-Staates?rt=2bcdc9eeb444d51d3170c68833de51a1 ''Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates''], Ärzteblatt vom 9. Januar 2019, abgerufen am 19. Mai 2022</ref>  


{{Rechtshinweis}}
{{Rechtshinweis}}

Version vom 19. Mai 2022, 09:17 Uhr

Inobhutnahme ist ein Begriff aus dem deutschen Familienrecht und bezeichnet die Aufnahme und Unterbringung eines Kindes oder Jugendlichen durch das Jugendamt bei einer unmittelbaren Gefährdung des Kindeswohls. In Deutschland wird diese Maßnahme über § 42 SGB VIII geregelt und stellt eine so genannte andere Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe im Sinne von § 2 Abs. 3 Nr. 1 SGB VIII dar. Besonders häufig erfolgt diese Maßnahme bei Alleinerziehenden in einer Notsituation. In der Regel finden Kinder und Jugendliche Obhut in Pflegefamilien oder Einrichtungen (z.B. für betreutes Wohnen), die mit den örtlichen Jugendämtern Verträge über Bereitstellung von Plätzen für Notsituationen geschlossen haben. Oft handelt es sich um eine vorübergehende Maßnahme. Laut einer Statistik aus dem Jahr 2018 konnten in Deutschland rund 41 Prozent der Kinder und Jugendlichen wieder zu ihren Erziehungsberechtigten zurückkehren, allerdings hat die Zahl der Fälle insgesamt zugenommen.[1]

Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Einzelnachweise

  1. Immer mehr Kinder landen in der Obhut des Staates, Ärzteblatt vom 9. Januar 2019, abgerufen am 19. Mai 2022

Andere Lexika