PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige e-mail-adresse. Wenn keine e-mail ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Wie alles, was bei laufendem Betrieb bearbeitet wird, kann es auch hier zu zeitweisen Ausfällen bestimmter Funktionen kommen. Es sind aber alle Artikel zugänglich, Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)


Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen


Arbeitslosengeld II: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
weiteres Thema
Zeile 1: Zeile 1:
Das '''Arbeitslosengeld II''' (kurz ALG II, [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist '''Hartz IV''' genannt) wird in der [[Bundesrepublik Deutschland]] gezahlt, wenn ein Betroffener [[Bedürftigkeitsprüfung|bedürftig]] ist und keine wesentlichen [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]]swerte mehr besitzt. Es wird verlangt, dass er den [[Nachweis]] dafür erbringt, was auf unterschiedliche Art und Weise geschehen kann.
Das '''Arbeitslosengeld II''' (kurz ''ALG II'', [[Umgangssprache|umgangssprachlich]] meist '''Hartz IV''' genannt) wird in der [[Bundesrepublik Deutschland]] gezahlt, wenn ein Betroffener [[Bedürftigkeitsprüfung|bedürftig]] ist und keine wesentlichen [[Vermögen (Wirtschaft)|Vermögen]]swerte mehr besitzt. Es wird verlangt, dass er den [[Nachweis]] dafür erbringt, was auf unterschiedliche Art und Weise geschehen kann.


In Deutschland war früher der Begriff [[Arbeitslosenhilfe]] üblich. Das ALG&nbsp;II wurde zum 1.&nbsp;Januar 2005 durch das ''Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''<ref name="hartz4_0">Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.&nbsp;Dezember 2003 ({{BGBl|2003n I S. 2954, 2955}}).</ref> eingeführt (siehe [[Hartz-IV-Reform]]),
In Deutschland war früher der Begriff [[Arbeitslosenhilfe]] üblich. Das ALG&nbsp;II wurde zum 1.&nbsp;Januar 2005 durch das ''Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt''<ref name="hartz4_0">Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24.&nbsp;Dezember 2003 ({{BGBl|2003n I S. 2954, 2955}}).</ref> eingeführt (siehe [[Hartz-IV-Reform]]),
Zeile 5: Zeile 5:
==Siehe auch==
==Siehe auch==
*[[Bedarfsgemeinschaft]]
*[[Bedarfsgemeinschaft]]
*[[Grundeinkommen]]


==Weblinks==
==Weblinks==

Version vom 20. Februar 2022, 14:16 Uhr

Das Arbeitslosengeld II (kurz ALG II, umgangssprachlich meist Hartz IV genannt) wird in der Bundesrepublik Deutschland gezahlt, wenn ein Betroffener bedürftig ist und keine wesentlichen Vermögenswerte mehr besitzt. Es wird verlangt, dass er den Nachweis dafür erbringt, was auf unterschiedliche Art und Weise geschehen kann.

In Deutschland war früher der Begriff Arbeitslosenhilfe üblich. Das ALG II wurde zum 1. Januar 2005 durch das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt[1] eingeführt (siehe Hartz-IV-Reform),

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Viertes Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt vom 24. Dezember 2003 (Vorlage:BGBl).