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Gotteslästerung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Gotteslästerung''' (auch '''Blasphemie''') ist das Verhöhnen oder Ver[[fluch]]en bestimmter [[Glauben]]sinhalte einer [[Religion]] oder eines [[Glaubensbekenntnis]]ses. Es ist und war in vielen Staaten eine [[Straftat]].  
'''Gotteslästerung''' (auch '''Blasphemie''') ist das Verhöhnen oder Ver[[fluch]]en bestimmter [[Glauben]]sinhalte einer [[Religion]] oder eines [[Glaubensbekenntnis]]ses. Es ist und war in vielen Staaten eine [[Straftat]]. Das internationale Beispiel einer Kontroverse um Gotteslästerung waren die 2005 von vielen [[Muslim]]en als blasphemisch empfundenen [[Mohammed-Karikaturen]]. Insbesondere die [[römisch-katholische Kirche]] und viele Vertreter des [[Islam]] legen großen Wert auf die entsprechende Rücksichtnahme, während im [[Protestantismus]] dieses Problem nicht so gesehen wird.


== Situation in Deutschland ==
== Situation in Deutschland ==
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist die Beschimpfung von [[Religionsgemeinschaft]]en und [[Weltanschauung]]en nach {{§|166|stgb|juris}} des [[Strafgesetzbuch]]es (StGB) strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. In der deutschen Rechtsgeschichte war dieser Tatbestand, der zuletzt in den 1960er Jahren bei Änderung der {{§|187|stgb|juris}} ([[Verleumdung]]) und {{§|188|stgb|juris}} ([[Üble Nachrede]] und [[Beleidigung (Deutschland)|Beleidigung]]) diskutiert wurde, immer wieder umstritten. Insbesondere die [[römisch-katholische Kirche]] und viele Vertreter des [[Islam]] legen großen Wert auf die entsprechende Rücksichtnahme, während im [[Protestantismus]] dieses Problem nicht so gesehen wird. Der lutherische Theologe [[Gerhard Jacobi]] (1891-1971) setzte sich zum Beispiel für die liberale Neuregelung ein,<ref>dpa-Meldung und Presseberichte u.a. im [[Solinger Tageblatt]] vom 6. März 1964</ref> die bis heute in Deutschland gilt. Mit Wirkung seit 1. Januar 2021 wurde die Beschränkung auf das „Verbreiten von Schriften“ aufgehoben und durch die Formulierung „Verbreiten eines Inhalts“ ersetzt, um zum Beispiel auch Inhalte von Webseiten im [[Internet]] zu berücksichtigen.
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist die Beschimpfung von [[Religionsgemeinschaft]]en und [[Weltanschauung]]en nach {{§|166|stgb|juris}} des [[Strafgesetzbuch]]es (StGB) strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. In der deutschen Rechtsgeschichte war dieser Tatbestand, der zuletzt in den 1960er Jahren bei Änderung der {{§|187|stgb|juris}} ([[Verleumdung]]) und {{§|188|stgb|juris}} ([[Üble Nachrede]] und [[Beleidigung (Deutschland)|Beleidigung]]) diskutiert wurde, immer wieder umstritten. Der lutherische Theologe [[Gerhard Jacobi]] (1891-1971) setzte sich zum Beispiel für die liberale Neuregelung ein,<ref>dpa-Meldung und Presseberichte u.a. im [[Solinger Tageblatt]] vom 6. März 1964</ref> die bis heute in Deutschland gilt. Mit Wirkung seit 1. Januar 2021 wurde die Beschränkung auf das „Verbreiten von Schriften“ aufgehoben und durch die Formulierung „Verbreiten eines Inhalts“ ersetzt, um zum Beispiel auch Inhalte von Webseiten im [[Internet]] zu berücksichtigen.


==Weblinks==
==Weblinks==

Version vom 25. März 2021, 08:36 Uhr

Gotteslästerung (auch Blasphemie) ist das Verhöhnen oder Verfluchen bestimmter Glaubensinhalte einer Religion oder eines Glaubensbekenntnisses. Es ist und war in vielen Staaten eine Straftat. Das internationale Beispiel einer Kontroverse um Gotteslästerung waren die 2005 von vielen Muslimen als blasphemisch empfundenen Mohammed-Karikaturen. Insbesondere die römisch-katholische Kirche und viele Vertreter des Islam legen großen Wert auf die entsprechende Rücksichtnahme, während im Protestantismus dieses Problem nicht so gesehen wird.

Situation in Deutschland

In der Bundesrepublik Deutschland ist die Beschimpfung von Religionsgemeinschaften und Weltanschauungen nach § 166 des Strafgesetzbuches (StGB) strafbar, wenn sie „geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören“. In der deutschen Rechtsgeschichte war dieser Tatbestand, der zuletzt in den 1960er Jahren bei Änderung der § 187 (Verleumdung) und § 188 (Üble Nachrede und Beleidigung) diskutiert wurde, immer wieder umstritten. Der lutherische Theologe Gerhard Jacobi (1891-1971) setzte sich zum Beispiel für die liberale Neuregelung ein,[1] die bis heute in Deutschland gilt. Mit Wirkung seit 1. Januar 2021 wurde die Beschränkung auf das „Verbreiten von Schriften“ aufgehoben und durch die Formulierung „Verbreiten eines Inhalts“ ersetzt, um zum Beispiel auch Inhalte von Webseiten im Internet zu berücksichtigen.

Weblinks

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. dpa-Meldung und Presseberichte u.a. im Solinger Tageblatt vom 6. März 1964
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