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Schweigepflicht: Unterschied zwischen den Versionen
→Schweigepflicht im Arbeitsverhältnis: das stimmt zum Teil nicht |
§ StGB dazu, PPA, ergänzt um einige Beispiele |
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Die Verschwiegenheitspflicht | Die '''Verschwiegenheitspflicht''' oder '''Schweigepflicht''' ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. In der Regel gilt die Schweigepflicht für den [[Arzt]] und [[Psychotherapeut]]en, aber auch für den [[Rechtsanwalt]]. Im deutschen [[Strafgesetzbuch]] gibt es den Tatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen.<ref>siehe {{§|203|stgb|dejure}} Absatz 5 StGB</ref> | ||
==Schweigepflicht im Arbeitsverhältnis== | ==Schweigepflicht im Arbeitsverhältnis== | ||
Der [[Arbeitnehmer]] hat eine Schweigepflicht zum Beispiel hinsichtlich der [[Betriebsgeheimnis]]se. Der [[Arbeitgeber]] hingegen erfährt teilweise keine so strikte Regulierung. So können Informationen aus einer [[Bewerbung]] bzw. einem [[Bewerbungsgespräch]] auch Dritten zugänglich gemacht werden. | Der [[Arbeitnehmer]] hat eine Schweigepflicht zum Beispiel hinsichtlich der [[Betriebsgeheimnis]]se. Der [[Arbeitgeber]] hingegen erfährt teilweise keine so strikte Regulierung. So können Informationen aus einer [[Bewerbung]] bzw. einem [[Bewerbungsgespräch]] auch Dritten zugänglich gemacht werden. | ||
{{Rechtshinweis}} | |||
==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*https://karrierebibel.de/schweigepflicht/ | *https://karrierebibel.de/schweigepflicht | ||
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== Einzelnachweise == | |||
<references /> | |||
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[[Kategorie: | [[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland)]] | ||
[[Kategorie:Medizinrecht]] | |||
[[Kategorie:Arbeitsrecht]] | |||
[[Kategorie:Datenschutz]] | |||
[[Kategorie:Verhaltenskodex]] | |||
[[Kategorie:Wirtschaftsethik]] | |||
[[Kategorie:Medizinethik]] | |||
[[Kategorie:Seelsorge]] | |||
[[Kategorie:Geheimnis]] |
Version vom 21. Oktober 2020, 11:03 Uhr
Die Verschwiegenheitspflicht oder Schweigepflicht ist die rechtliche Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, ihnen anvertraute Geheimnisse nicht unbefugt an Dritte weiterzugeben. In der Regel gilt die Schweigepflicht für den Arzt und Psychotherapeuten, aber auch für den Rechtsanwalt. Im deutschen Strafgesetzbuch gibt es den Tatbestand der Verletzung von Privatgeheimnissen.[1]
Schweigepflicht im Arbeitsverhältnis
Der Arbeitnehmer hat eine Schweigepflicht zum Beispiel hinsichtlich der Betriebsgeheimnisse. Der Arbeitgeber hingegen erfährt teilweise keine so strikte Regulierung. So können Informationen aus einer Bewerbung bzw. einem Bewerbungsgespräch auch Dritten zugänglich gemacht werden.
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