PlusPedia wird derzeit technisch modernisiert. Aktuell laufen Wartungsarbeiten. Für etwaige Unannehmlichkeiten bitten wir um Entschuldigung; es sind aber alle Artikel zugänglich und Sie können PlusPedia genauso nutzen wie immer.

Neue User bitte dringend diese Hinweise lesen:

Anmeldung - E-Mail-Adresse Neue Benutzer benötigen ab sofort eine gültige Email-Adresse. Wenn keine Email ankommt, meldet Euch bitte unter NewU25@PlusPedia.de.

Hinweis zur Passwortsicherheit:
Bitte nutzen Sie Ihr PlusPedia-Passwort nur bei PlusPedia.
Wenn Sie Ihr PlusPedia-Passwort andernorts nutzen, ändern Sie es bitte DORT bis unsere Modernisierung abgeschlossen ist.
Überall wo es sensibel, sollte man generell immer unterschiedliche Passworte verwenden! Das gilt hier und im gesamten Internet.
Aus Gründen der Sicherheit (PlusPedia hatte bis 24.07.2025 kein SSL | https://)

Bei PlusPedia sind Sie sicher: – Wir verarbeiten keine personenbezogenen Daten, erlauben umfassend anonyme Mitarbeit und erfüllen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich. Es haftet der Vorsitzende des Trägervereins.

PlusPedia blüht wieder auf als freundliches deutsches Lexikon.
Wir haben auf die neue Version 1.43.3 aktualisiert.
Wir haben SSL aktiviert.
Hier geht es zu den aktuellen Aktuelle Ereignissen

Betäubungsmittelgesetz: Unterschied zwischen den Versionen

Aus PlusPedia
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Ein '''Betäubungsmittelgesetz''' gibt es in Deutschland und der Schweiz, in Österreich heißt es Suchtmittelgesetz. In der Bundesrepublik D…“
 
Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 2: Zeile 2:


{{PPA-Kupfer|P=1}}
{{PPA-Kupfer|P=1}}
== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:Betäubungsmittelrecht]]
[[Kategorie:Betäubungsmittelrecht]]
[[Kategorie:Rechtsgeschichte (Deutschland)]]

Version vom 5. September 2020, 09:21 Uhr

Ein Betäubungsmittelgesetz gibt es in Deutschland und der Schweiz, in Österreich heißt es Suchtmittelgesetz. In der Bundesrepublik Deutschland wurde das Opiumgesetz von 1930 gemäß Art. 123, 124 Grundgesetz zunächst ins Bundesrecht übernommen und 1971 in „Betäubungsmittelgesetz“ übernommen;[1] später wurde es durch eine Neufassung vom 28. Juli 1981 (BGBl. I S. 681) mit Wirkung vom 1. Januar 1982 abgelöst.

Andere Lexika




Einzelnachweise

  1. Art. 1 Nr. 1 ÄndG vom 22. Dezember 1971 (BGBl. I S. 2092); Geltung ab 25. Dezember 1971.