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Sozialstaat: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Sozialstaat''' ist ein [[Staat]], der in seiner [[Politik]] - unter anderem durch ein [[Sozialrecht]] - für [[soziale Sicherheit]] seiner Bürger sorgt und [[soziale Gerechtigkeit]] anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen ([[Behörde]]n, [[Sozialversicherung]]en), Gesetze und Verordnungen, um [[Lebensrisiko|Lebensrisiken]] und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat versucht dabei, in [[Gesetzgebung]] und [[Verwaltung]] für einen sozialen Ausgleich zu sorgen. Oft wird auch der Begriff [[Wohlfahrtsstaat]] verwendet.
'''Sozialstaat''' ist ein [[Staat]], der in seiner [[Politik]] - unter anderem durch ein [[Sozialrecht]] - für [[soziale Sicherheit]] seiner Bürger sorgt und [[soziale Gerechtigkeit]] anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen ([[Behörde]]n, [[Sozialversicherung]]en), Gesetze und Verordnungen, um [[Lebensrisiko|Lebensrisiken]] und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat versucht dabei, in [[Gesetzgebung]] und [[Verwaltung]] für einen Ausgleich zum Beispiel durch finanzielle [[Sozialleistung]]en zu sorgen. Oft wird auch der Begriff '''Wohlfahrtsstaat''' verwendet.


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Sozialstaat ist ein Staat, der in seiner Politik - unter anderem durch ein Sozialrecht - für soziale Sicherheit seiner Bürger sorgt und soziale Gerechtigkeit anstrebt. Bezeichnend ist dafür auch eine große Anzahl staatlicher Einrichtungen (Behörden, Sozialversicherungen), Gesetze und Verordnungen, um Lebensrisiken und soziale Folgewirkungen abzufedern. Der Staat versucht dabei, in Gesetzgebung und Verwaltung für einen Ausgleich zum Beispiel durch finanzielle Sozialleistungen zu sorgen. Oft wird auch der Begriff Wohlfahrtsstaat verwendet.

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