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Unterbringung: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Unterbringung''' bedeutet in [[Deutschland]] die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder eine [[Entzugseinrichtung]] ohne oder gegen den Willen des Betroffenen. Dabei kam es in der Vergangenheit in Deutschland immer wieder zu [[Fehlurteil]]en. | Die '''Unterbringung''' (auch ''Zwangseinweisung'') bedeutet in [[Deutschland]] die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer [[Psychiatrische Klinik|psychiatrischen Klinik]] oder eine [[Entzugseinrichtung]] ohne oder gegen den Willen des Betroffenen. Dabei kam es in der Vergangenheit in Deutschland immer wieder zu [[Fehlurteil]]en. | ||
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Version vom 28. August 2020, 05:08 Uhr
Die Unterbringung (auch Zwangseinweisung) bedeutet in Deutschland die Einweisung in eine geschlossene Abteilung einer psychiatrischen Klinik oder eine Entzugseinrichtung ohne oder gegen den Willen des Betroffenen. Dabei kam es in der Vergangenheit in Deutschland immer wieder zu Fehlurteilen.
Bekannte Beispiele
Siehe auch
Weblinks
Andere Lexika
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