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Familiengericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Familiengericht''' wurde im Jahr [[1976]] als eine Abteilung bei den [[Amtsgericht]]en eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensachen.
Das '''Familiengericht''' wurde im Jahr [[1976]] als eine Abteilung bei den [[Amtsgericht]]en eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensachen, insbesondere bei [[Alleinerziehende]]n.


Am 1. September [[2009]] trat das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" in Kraft.
Am 1. September [[2009]] trat das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" in Kraft.
==Zitate==
*"Nicht ausreichend für ein Eingreifen des Familiengerichts ist dagegen alleine die [[Zerstrittenheit]] der Eltern untereinander." (Hartmann-Hilter Rechtsanwälte gefunden auf familienrecht-muenchen.de am 3. März 2020)


==Bekannte Familienrechtler==
==Bekannte Familienrechtler==
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*http://www.focus.de/panorama/boulevard/gesellschaft-k-o-durch-scheidung_aid_149535.html
*http://www.focus.de/panorama/boulevard/gesellschaft-k-o-durch-scheidung_aid_149535.html


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[[Kategorie:Gerichtsverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht]]
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Version vom 12. November 2021, 02:46 Uhr

Das Familiengericht wurde im Jahr 1976 als eine Abteilung bei den Amtsgerichten eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensachen, insbesondere bei Alleinerziehenden.

Am 1. September 2009 trat das "Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit" in Kraft.

Zitate

  • "Nicht ausreichend für ein Eingreifen des Familiengerichts ist dagegen alleine die Zerstrittenheit der Eltern untereinander." (Hartmann-Hilter Rechtsanwälte gefunden auf familienrecht-muenchen.de am 3. März 2020)

Bekannte Familienrechtler

Siehe auch

Weblinks

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