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Polizei- und Ordnungsrecht: Unterschied zwischen den Versionen
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In Deutschland sind zu unterscheiden das Bundesrecht, zum Beispiel in Form des ''Bundespolizeigesetzes'',<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html</ref> und das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Dabei gibt es in jedem [[Bundesland]] ein etwas anderes Rechtssystem: | In Deutschland sind zu unterscheiden das Bundesrecht, zum Beispiel in Form des ''Bundespolizeigesetzes'',<ref>https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html</ref> und das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Dabei gibt es in jedem [[Bundesland]] ein etwas anderes Rechtssystem: |
Version vom 12. Januar 2021, 18:19 Uhr
Das Polizei- und Ordnungsrecht umfasst in Deutschland einen Teil des besonderen Verwaltungsrechts, der die Gefahrenabwehr durch den Polizeivollzugsdienst und die Vollzugsbehörden zum Gegenstand hat.
In Deutschland sind zu unterscheiden das Bundesrecht, zum Beispiel in Form des Bundespolizeigesetzes,[1] und das Polizei- und Ordnungsrecht der Länder. Dabei gibt es in jedem Bundesland ein etwas anderes Rechtssystem:
- Baden-Württemberg: Polizeigesetz (PolG)
- Bayern: Polizeiaufgabengesetz (PAG), Polizeiorganisationsgesetz (POG)
- Berlin: Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz
- Brandenburg: Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG), Ordnungsbehördengesetz (OBG)
- Bremen: Bremisches Polizeigesetz (BremPolG)
- Hamburg: Gesetz zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (SOG)
- Hessen: Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
- Mecklenburg-Vorpommern: Sicherheits- und Ordnungsgesetz (SOG M-V)
- Niedersachsen: Niedersächsisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG)
- Nordrhein-Westfalen: Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (PolG NRW), Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW), Polizeiorganisationsgesetz (POG NRW)
- Rheinland-Pfalz: Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG)
- Saarland: Saarländisches Polizeigesetz (SPolG)
- Sachsen: Sächsisches Polizeibehördengesetz[2]
- Sachsen-Anhalt: Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA)
- Schleswig-Holstein: Abschnitt 3 des Landesverwaltungsgesetzes (LVwG)
- Thüringen: Polizeiaufgabengesetz (PAG), Ordnungsbehördengesetz (OBG)
Einzelnachweise
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