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Finanzierung der Kirchen: Unterschied zwischen den Versionen

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Unter dem Titel '''Finanzierung der Kirchen''' werden Fragen diskutiert, wie sich [[Religionsgemeinschaft]]en die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen. Hauptsächlich geht es dabei um die großen [[Kirche]]n und die [[Kirchensteuer]].
Unter dem Titel '''Finanzierung der Kirchen''' werden Fragen diskutiert, wie sich [[Religionsgemeinschaft]]en die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen. Hauptsächlich geht es dabei um die großen [[Kirche]]n und die [[Kirchensteuer]].<ref>einzelne Textabschnitte wurden aus dem [[Wikipedia]]-Artikel zum Thema [https://de.wikipedia.org/wiki/Kirchensteuer Kirchensteuer] übernommen.
 
== Belgien und Griechenland ==
In [[Belgien]] und [[Griechenland]] werden Pfarrer und Bischöfe wie Beamte vom Staat bezahlt. Die Gemeinden sind gesetzlich zur Unterhaltung der Gebäude verpflichtet.
 
== Brasilien ==
In [[Brasilien]], wo die größte katholische Gemeinde der Erde existiert, zahlen die Katholiken keine Kirchensteuer. Dennoch verliert gerade diese Glaubensgemeinschaft am schnellsten Mitglieder an ''Evangélicos'', ''Maranatas'' und andere Gemeinschaften, welche um die zehn Prozent ihres Einkommens an die jeweilige Glaubensverwaltung freiwillig abführen.Der Fußballspieler [[Kaká]], welcher der [[Freikirche]] ''Renascer em Cristo'' angehört, hat bei einem Interview selbst bestätigt, dass auch er zehn Prozent seines Einkommens an die Kirche abgibt.


== Deutschland ==
== Deutschland ==
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist es dem Staat nicht untersagt, im Rahmen des [[Subsidiaritätsprinzip]]s auch religiöse oder weltanschauliche Tätigkeiten zu bezuschussen. Dabei geht es vor allem um Zuschüsse ([[Subventionen]]) für die kirchliche Übernahme von Aufgaben, die andernfalls der Staat selbst wahrnehmen müsste.<ref>{{Internetquelle |autor=Jens Petersen |url=http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/kirchensteuer_information201004.pdf |titel=Die Kirchensteuer. Eine kurze Information |zugriff=2010-09-20 |format=PDF; 662&nbsp;kB |archiv-url=https://web.archive.org/web/20121030123641/http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/kirchensteuer_information201004.pdf |archiv-datum=2012-10-30 |offline=ja |datum=2019-04-23}}, S.&nbsp;5–7.</ref> Ein Beispiel ist der Betrieb eines [[Kindergarten]]s.  Es sind jedoch zusätzliche finanzielle Leistungen des Staates neben der Kirchensteuer, die vom [[Finanzamt]] eingezogen wird. Weitere wichtige Staatsleistungen sind Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude, auch im Rahmen des [[Denkmal]]schutzes, sowie Zuschüsse für die Personalausgaben (sogenannte [[Dotation]]en). Die aktuellen Zahlungen dieser positiven Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen. Dabei wird diese Art der Finanzierung der Kirchen in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neue-berechnungen-staat-stuetzt-kirchen-mit-milliarden-a-727683.html |titel=Neue Berechnungen: Staat stützt Kirchen mit Milliarden |autor= |werk=[[Spiegel Online]] |datum=2010-11-06 |zugriff=2018-06-09}}</ref> So „bekommt ein Bischof […] nach Informationen der ''Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland'' in der Regel etwa 8000 Euro Brutto-Einkommen im Monat, ein Erzbischof erhält in der Besoldungsgruppe B 11 bis zu 12.000 Euro.“<ref>{{Internetquelle |url=http://www.sueddeutsche.de/panorama/steuern-spenden-staatszuschuesse-so-finanziert-sich-die-katholische-kirche-1.1794296-3 |titel=So finanziert sich die katholische Kirche |werk=sueddeutsche.de |datum=2013-10-14 |zugriff=2018-05-30}}</ref>
In der [[Bundesrepublik Deutschland]] ist es dem Staat nicht untersagt, im Rahmen des [[Subsidiaritätsprinzip]]s auch religiöse oder weltanschauliche Tätigkeiten zu bezuschussen. Dabei geht es vor allem um Zuschüsse ([[Subventionen]]) für die kirchliche Übernahme von Aufgaben, die andernfalls der Staat selbst wahrnehmen müsste.<ref>{{Internetquelle |autor=Jens Petersen |url=http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/kirchensteuer_information201004.pdf |titel=Die Kirchensteuer. Eine kurze Information |zugriff=2010-09-20 |format=PDF; 662&nbsp;kB |archiv-url=https://web.archive.org/web/20121030123641/http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/assets/kirchensteuer_information201004.pdf |archiv-datum=2012-10-30 |offline=ja |datum=2019-04-23}}, S.&nbsp;5–7.</ref> Ein Beispiel ist der Betrieb eines [[Kindergarten]]s.  Es sind jedoch zusätzliche finanzielle Leistungen des Staates neben der Kirchensteuer, die vom [[Finanzamt]] eingezogen wird. Weitere wichtige Staatsleistungen sind Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude, auch im Rahmen des [[Denkmal]]schutzes, sowie Zuschüsse für die Personalausgaben (sogenannte [[Dotation]]en). Die aktuellen Zahlungen dieser positiven Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen. Dabei wird diese Art der Finanzierung der Kirchen in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/neue-berechnungen-staat-stuetzt-kirchen-mit-milliarden-a-727683.html |titel=Neue Berechnungen: Staat stützt Kirchen mit Milliarden |autor= |werk=[[Spiegel Online]] |datum=2010-11-06 |zugriff=2018-06-09}}</ref> So „bekommt ein Bischof […] nach Informationen der ''Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland'' in der Regel etwa 8000 Euro Brutto-Einkommen im Monat, ein Erzbischof erhält in der Besoldungsgruppe B 11 bis zu 12.000 Euro.“<ref>{{Internetquelle |url=http://www.sueddeutsche.de/panorama/steuern-spenden-staatszuschuesse-so-finanziert-sich-die-katholische-kirche-1.1794296-3 |titel=So finanziert sich die katholische Kirche |werk=sueddeutsche.de |datum=2013-10-14 |zugriff=2018-05-30}}</ref>


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== Frankreich ==
Die Kirchen in Frankreich sind im Wesentlichen auf Spenden angewiesen. Nach dem [[Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat (Frankreich)|Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat]] müssen sich Kirchen zum großen Teil selbst finanzieren. Nur im [[Elsass]] und dem Département Moselle, also den drei Departements, die als [[Reichsland Elsaß-Lothringen]] bis 1918 zum Deutschen Reich gehörten, wird Kirchensteuer erhoben.<ref>{{Internetquelle |autor=Jens Petersen |url=http://www.ekd.de/kirchenfinanzen/pdfs/kirchensteuer_europa.pdf |titel=Die Kirchensteuer – eine kurze Information |hrsg=Evangelische Kirche in Deutschland |seiten=2 |archiv-url=http://web.archive.org/web/20131019104656/https://www.ekd.de/kirchenfinanzen/pdfs/kirchensteuer_europa.pdf |archiv-datum=2013-10-19 |zugriff=2017-11-10 |format=PDF; 66&nbsp;kB}}</ref> Pfarrer erhalten in etwa das Gehalt eines Lehrers, wie es der [[Code civil|Code Napoléon]] bestimmt hatte.
 
== Niederlande ==
In den [[Niederlande]]n gibt es keine Kirchensteuer und auch keine staatliche Förderung der Religionsgemeinschaften. Diese finanzieren sich ausschließlich regional aus Spendengeldern.
 
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise und Anmerkungen ==
<references />
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[[Kategorie:Kirche| ]]
[[Kategorie:Kirche| ]]

Version vom 15. Dezember 2019, 08:51 Uhr

Unter dem Titel Finanzierung der Kirchen werden Fragen diskutiert, wie sich Religionsgemeinschaften die für ihre Tätigkeit erforderlichen finanziellen Mittel beschaffen. Hauptsächlich geht es dabei um die großen Kirchen und die Kirchensteuer.Referenzfehler: Für ein <ref>-Tag fehlt ein schließendes </ref>-Tag. Ein Beispiel ist der Betrieb eines Kindergartens. Es sind jedoch zusätzliche finanzielle Leistungen des Staates neben der Kirchensteuer, die vom Finanzamt eingezogen wird. Weitere wichtige Staatsleistungen sind Bauzuschüsse für kirchliche Gebäude, auch im Rahmen des Denkmalschutzes, sowie Zuschüsse für die Personalausgaben (sogenannte Dotationen). Die aktuellen Zahlungen dieser positiven Staatsleistungen werden in den jeweiligen Länderhaushalten ausgewiesen. Dabei wird diese Art der Finanzierung der Kirchen in der Öffentlichkeit immer wieder diskutiert.[1] So „bekommt ein Bischof […] nach Informationen der Forschungsgruppe Weltanschauungen in Deutschland in der Regel etwa 8000 Euro Brutto-Einkommen im Monat, ein Erzbischof erhält in der Besoldungsgruppe B 11 bis zu 12.000 Euro.“[2]

Frankreich

Die Kirchen in Frankreich sind im Wesentlichen auf Spenden angewiesen. Nach dem Gesetz zur Trennung von Kirche und Staat müssen sich Kirchen zum großen Teil selbst finanzieren. Nur im Elsass und dem Département Moselle, also den drei Departements, die als Reichsland Elsaß-Lothringen bis 1918 zum Deutschen Reich gehörten, wird Kirchensteuer erhoben.[3] Pfarrer erhalten in etwa das Gehalt eines Lehrers, wie es der Code Napoléon bestimmt hatte.

Niederlande

In den Niederlanden gibt es keine Kirchensteuer und auch keine staatliche Förderung der Religionsgemeinschaften. Diese finanzieren sich ausschließlich regional aus Spendengeldern.

Vergleich zu Wikipedia




Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Neue Berechnungen: Staat stützt Kirchen mit Milliarden. In: Spiegel Online. 2010-11-06. Abgerufen am 9. Juni 2018.
  2. So finanziert sich die katholische Kirche. In: sueddeutsche.de. 2013-10-14. Abgerufen am 30. Mai 2018.
  3. Jens Petersen: Die Kirchensteuer – eine kurze Information. Evangelische Kirche in Deutschland, S. 2. Archiviert vom Original am 2013-10-19. Abgerufen am 10. November 2017. (PDF; 66 kB)