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Regierungsbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Regierungsbezirk''' ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen [[Bundesland|Bundesländern]]. ''Bezirksregierung'' ist der Titel einer allgemeinen Landesmittelbehörde, die ressortverschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem Regierungspräsidenten. | '''Regierungsbezirk''' ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen [[Bundesland|Bundesländern]]. ''Bezirksregierung'' ist der Titel einer allgemeinen Landesmittelbehörde, die ressortverschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als ''Regierungspräsident'' wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der Zentralregierung in jeweiligen Hauptstadt eingesetzt. | ||
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Version vom 29. November 2019, 12:03 Uhr
Regierungsbezirk ist ein Verwaltungsbezirk in einigen deutschen Bundesländern. Bezirksregierung ist der Titel einer allgemeinen Landesmittelbehörde, die ressortverschiedene Aufgaben erfüllt. Geleitet wird sie dabei von einem Regierungspräsidenten. Der oberste Beamte als Regierungspräsident wird nicht vom Volk gewählt, sondern von der Zentralregierung in jeweiligen Hauptstadt eingesetzt.
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