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Straftat: Unterschied zwischen den Versionen

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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „'''Straftat''' ist ein Rechtsbegriff. Es wird unterschieden zwischen * Verbrechen (Legaldefinition): eine schwere Straftat * Vergehen (Legaldefinit…“
 
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'''Straftat''' ist ein [[Rechtsbegriff]]. Es wird unterschieden zwischen
'''Straftat''' ist ein allgemeiner [[Rechtsbegriff]]. Es wird unterschieden zwischen
* [[Verbrechen]] (Legaldefinition): eine schwere Straftat
* [[Verbrechen]] (Legaldefinition): eine schwere Straftat
* [[Vergehen]] (Legaldefinition): eine minderschwere Straftat
* [[Vergehen]] (Legaldefinition): eine minderschwere Straftat
* [[Bagatelldelikt]]: eine Straftat von geringer Bedeutung
* [[Bagatelldelikt]]: eine Straftat von geringer Bedeutung
* [[Übertretung]]: eine leichte Straftat (veraltet)
* [[Übertretung]]: eine leichte Straftat (veraltet)
* und dem besonderen Fall [[politisch motivierte Straftat]]


Keine Straftat ist zum Beispiel eine [[Ordnungwidrigkeit]].
Keine Straftat ist zum Beispiel eine [[Ordnungwidrigkeit]].

Version vom 31. März 2023, 11:49 Uhr

Straftat ist ein allgemeiner Rechtsbegriff. Es wird unterschieden zwischen

Keine Straftat ist zum Beispiel eine Ordnungwidrigkeit.

Das deutsche Strafgesetzbuch unterscheidet:

Andere Lexika





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