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Streubesitz: Unterschied zwischen den Versionen
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Die [[Deutsche Börse]] AG definiert den Streubesitz anhand von [[Großaktionär]]en, die einen Anteil am [[Aktienkapital]] von mehr als 5 Prozent halten.<ref>[https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/unternehmen/wissen/boersenlexikon/boersenlexikon-article/Streubesitz-243300 ''Streubesitz''] im Börsenlexikon der Deutschen Börse, abgerufen am 24. März 2019.</ref> | Die [[Deutsche Börse]] AG definiert den Streubesitz anhand von [[Großaktionär]]en, die einen Anteil am [[Aktienkapital]] von mehr als 5 Prozent halten.<ref>[https://www.deutsche-boerse.com/dbg-de/unternehmen/wissen/boersenlexikon/boersenlexikon-article/Streubesitz-243300 ''Streubesitz''] im Börsenlexikon der Deutschen Börse, abgerufen am 24. März 2019.</ref> |
Version vom 24. März 2019, 08:45 Uhr
Streubesitz ist bei Aktiengesellschaften die Summe der Aktien, die von Kleinaktionären gehalten werden. Es gibt unterschiedliche Auffassungen zum Streubesitz , die meist durch die jeweiligen Börsengesetze bestimmt werden. So entscheidet in den Vereinigten Staaten das wöchentliche Handelsvolumen über die Meldepflicht gemäß Artikel 144 des Securities Act von 1933.[1]
Die Deutsche Börse AG definiert den Streubesitz anhand von Großaktionären, die einen Anteil am Aktienkapital von mehr als 5 Prozent halten.[2]
Oft wird dabei fälschlich unterstellt, dass Kleinaktionäre eher dazu neigen, am Börsenhandel teilzunehmen. Dies wird auch mit dem englisch Begriff public float oder free float deutlich.
Andere Lexika
- Freefloat – Definition im Gabler Wirtschaftslexikon
Einzelnachweise
- ↑ Rule 144 – Persons Deemed Not to Be Engaged in a Distribution and Therefore Not Underwriters (Archivversion vom 2. August 2008)
- ↑ Streubesitz im Börsenlexikon der Deutschen Börse, abgerufen am 24. März 2019.