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Aufsichtsrat: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Aufsichtsrat''' ist ein Kontrollgremium bei [[Kapitalgesellschaft]]en und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise per [[Satzung (Privatrecht)|Satzung]] oder [[Gesellschaftsvertrag]] vereinbart. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Anteilseigner und bei großen Gesellschaften auch der Belegschaft zusammen. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den [[Vorstand]] zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren.
Der '''Aufsichtsrat''' ist ein Kontrollgremium bei [[Kapitalgesellschaft]]en und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise per [[Satzung (Privatrecht)|Satzung]] oder [[Gesellschaftsvertrag]] vereinbart. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Anteilseigner zusammen. Bei einigen Gesellschaften werden auch Vertreter der Belegschaft in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den [[Vorstand]] zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren. Bei [[Aktiengesellschaft]]en in der [[Schweiz]] und in öffentlich-rechtlichen Institutionen der [[Bundesrepublik Deutschland]] wird der Begriff ''Verwaltungsrat'' benutzt.
 
== Siehe auch ==
*[[Verwaltungsrat (Organ)]]


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Version vom 22. März 2019, 14:35 Uhr

Der Aufsichtsrat ist ein Kontrollgremium bei Kapitalgesellschaften und Organisationen. Die Einrichtung eines Aufsichtsrates ist teilweise gesetzlich vorgeschrieben, teilweise per Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. Er setzt sich aus gewählten Mitgliedern der Anteilseigner zusammen. Bei einigen Gesellschaften werden auch Vertreter der Belegschaft in den Aufsichtsrat gewählt. Der Aufsichtsrat hat die Aufgabe, den Vorstand zu beraten, insbesondere aber zu überwachen und zu kontrollieren. Bei Aktiengesellschaften in der Schweiz und in öffentlich-rechtlichen Institutionen der Bundesrepublik Deutschland wird der Begriff Verwaltungsrat benutzt.

Siehe auch

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