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Politische Partei: Unterschied zwischen den Versionen

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== Links und Quellen ==
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=== Siehe auch ===
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Version vom 18. September 2019, 06:27 Uhr

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Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in der Bundesrepublik Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern.

Eine politische Partei (lat. pars, Genitiv partis ‚Teil‘, ‚Richtung‘) ist ein auf unterschiedliche Weise organisierter Zusammenschluss von Menschen, die innerhalb eines umfassenderen politischen Verbandes (eines Staates o. Ä.) danach streben, möglichst viel politische Mitsprache zu erringen, um ihre eigenen sachlichen oder ideellen Ziele zu verwirklichen und/oder persönliche Vorteile zu erlangen. Wesentlicher Teil des Erringens bzw. Ausübens solcher politischer Macht ist es, Führungspositionen in staatlichen und anderen Institutionen (zum Beispiel Öffentlich-rechtlicher Rundfunk) mit Parteimitgliedern oder der Partei nahestehenden Menschen zu besetzen.[1]

Links und Quellen

Siehe auch

Weblinks

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Videos

Quellen

Literatur

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Einzelnachweise

  1. „Parteien sollen heißen auf (formal) freier Werbung beruhende Vergesellschaftungen mit dem Zweck, ihren Leitern innerhalb eines Verbandes Macht und ihren aktiven Teilnehmern dadurch (ideelle oder materielle) Chancen (der Durchsetzung an sachlichen Zielen oder der Erlangung von persönlichen Vorteilen oder beides) zuzuwenden.“ (Max Weber: Wirtschaft und Gesellschaft. § 18.)

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