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Reichsburg: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Reichsburg''' wird eine [[Burg]] bezeichnet, die zum Reichsgut gehörte, also dem Königsgut der [[Heiliges Römisches Reich|römisch-deutschen]] Wahl[[könige]] oder [[Kaiser]], nicht aber zu deren privatem Hausgut. Mit dem [[Tod]] des jeweiligen Königs fielen sie folglich nicht an dessen Privaterben, sondern an seinen Nachfolger im Amt.  


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Version vom 17. Januar 2019, 06:30 Uhr

Als Reichsburg wird eine Burg bezeichnet, die zum Reichsgut gehörte, also dem Königsgut der römisch-deutschen Wahlkönige oder Kaiser, nicht aber zu deren privatem Hausgut. Mit dem Tod des jeweiligen Königs fielen sie folglich nicht an dessen Privaterben, sondern an seinen Nachfolger im Amt.

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