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Mobilmachung: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Mobilmachung''' ist die Aktivierung militärischen Potenzials. Sie erfolgt meist in mehreren Phasen. Voraussetzung ist entweder ein Krisenfall, in dem nur teilweise ''mobil'' gemacht wird, oder eine kriegerische Situation bei Angriff seitens eines militärischen Gegners. Die Mobilmachung geschieht im Anfang eines [[Krieg]]es in allen beteiligten Staaten. Je nach Größe eines Staates kann eine Mobilmachung - sofern sie nicht nur teilweise erfolgt - unterschiedlich lange dauern. Die Rekrutierung von Gefängnisinsassen verstößt gegen das [[Völkerrecht]]. Die vergebliche Suche nach freiwilligen [[Soldat]]en/Kämpfern kann in Zwangsrekrutieren münden. In manchen Situationen wird gegenüber den eigenen Soldaten nur ein [[Manöver]] vorgetäuscht, wie dies zum Beispiel in Deutschland [[1939]] beim [[Polenfeldzug|Angriff auf Polen]] erfolgte. Daher besteht auch das Risiko, dass ein größeres militärisches Manöver als Mobilmachung missvertanden wird. In einigen Fällen erfolgte eine Mobilmachung als Vorsichtsmaßnahme wie in der [[Schweiz]] am 28. August 1939, drei Tage vor dem Kriegsausbruch. Die am 30. Juli 1914 von [[Russland]] verkündete Generalmobilmachung war einer von mehreren Schritten zum [[Erster Weltkrieg|Ersten Weltkrieg]].
'''Mobilmachung''' ist die Aktivierung militärischen Potenzials. Sie erfolgt meist in mehreren Phasen
 
== Phasen ==
== Phasen ==
* Der Glaube der Parteien/Staaten mobil machen zu müssen.
Die einzelnen Phasen können, aber müssen nicht so ablaufen:
* Allgemeine Kampfgruppen, [[Wehrsport]], [[Wehrerziehung]] und paramilitärische Kampfgruppen
#Aktivierung der Berufsarmee, umfassender Bereitschaftsdienst einschließlich Urlaubssperre<ref>diese Phase kann auch als teilweise Mobilmachung bezeichnet werden</ref>
* Männer zum Kriegsdienst einzuziehen
#Aktivierung der Reservisten
 
#Einberufung von [[Wehrpflicht]]igen<ref>manchmal als ''Generalmobilmachung'' bezeichnet</ref>
Die Mobilisierung durch Überzeugung geschieht in den Anfangstagen des Krieges auf allen Seiten.
#Beschlagnahme ziviler Ausrüstungsgegenstände und Geräte vor allem Kraftfahrzeuge durch das Militär
 
#Umstellung der Industrieproduktion vorrangig für Rüstungszwecke (Waffen und Munition)
Die Rekrutierung von Söldnern oder von Gefängnisinsassen verstößt gegen das [[Völkerrecht]]. Die verzweifelte Suche nach [[Soldat]]en/Kämpfern kann in Zwangsrekrutieren münden.
 


== Literatur ==
== Literatur ==
* Hermann Rahne: ''Mobilmachung. Militärische Mobilmachungsplanung und -technik - Militärverlag der DDR, Berlin (Ost) 1983
* Hermann Rahne: ''Mobilmachung. Militärische Mobilmachungsplanung und -technik - Militärverlag der DDR, Berlin (Ost) 1983
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== Anmerkungen ==
== Anmerkungen ==
<references />
<references />


[[Kategorie:Kriegsführung]]
[[Kategorie:Kriegs- und Gefechtsführung]]
[[Kategorie:Militärwesen]]
[[Kategorie:Militärwesen]]

Aktuelle Version vom 3. Juni 2025, 15:13 Uhr

Mobilmachung ist die Aktivierung militärischen Potenzials. Sie erfolgt meist in mehreren Phasen. Voraussetzung ist entweder ein Krisenfall, in dem nur teilweise mobil gemacht wird, oder eine kriegerische Situation bei Angriff seitens eines militärischen Gegners. Die Mobilmachung geschieht im Anfang eines Krieges in allen beteiligten Staaten. Je nach Größe eines Staates kann eine Mobilmachung - sofern sie nicht nur teilweise erfolgt - unterschiedlich lange dauern. Die Rekrutierung von Gefängnisinsassen verstößt gegen das Völkerrecht. Die vergebliche Suche nach freiwilligen Soldaten/Kämpfern kann in Zwangsrekrutieren münden. In manchen Situationen wird gegenüber den eigenen Soldaten nur ein Manöver vorgetäuscht, wie dies zum Beispiel in Deutschland 1939 beim Angriff auf Polen erfolgte. Daher besteht auch das Risiko, dass ein größeres militärisches Manöver als Mobilmachung missvertanden wird. In einigen Fällen erfolgte eine Mobilmachung als Vorsichtsmaßnahme wie in der Schweiz am 28. August 1939, drei Tage vor dem Kriegsausbruch. Die am 30. Juli 1914 von Russland verkündete Generalmobilmachung war einer von mehreren Schritten zum Ersten Weltkrieg.

Phasen

Die einzelnen Phasen können, aber müssen nicht so ablaufen:

  1. Aktivierung der Berufsarmee, umfassender Bereitschaftsdienst einschließlich Urlaubssperre[1]
  2. Aktivierung der Reservisten
  3. Einberufung von Wehrpflichtigen[2]
  4. Beschlagnahme ziviler Ausrüstungsgegenstände und Geräte vor allem Kraftfahrzeuge durch das Militär
  5. Umstellung der Industrieproduktion vorrangig für Rüstungszwecke (Waffen und Munition)

Literatur

  • Hermann Rahne: Mobilmachung. Militärische Mobilmachungsplanung und -technik - Militärverlag der DDR, Berlin (Ost) 1983

Andere Lexika





Anmerkungen

  1. diese Phase kann auch als teilweise Mobilmachung bezeichnet werden
  2. manchmal als Generalmobilmachung bezeichnet