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Biotop: Unterschied zwischen den Versionen

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Der<!--Duden: beides mgl.--> oder das '''Biotop''' ({{grcS|prefix=nein|βίος|bíos|de=[[Leben]]}}, und {{lang|grc|τόπος|tópos|de=Ort}}) ist ein bestimmter Lebensraum einer Lebensgemeinschaft ([[Biozönose]]) in einem Gebiet.
Der oder das '''Biotop''' (von {{grcS|βίος}} bíos = [[Leben]] und τόπος tópos = Ort) ist ein bestimmtes Gebiet einer biologischen Lebensgemeinschaft ([[Biozönose]]) und in Deutschland die strengste Schutzkategorie nach dem [[Bundesnaturschutzgesetz]] (siehe {{§|30|BNatSchG_2009|juris}} BNatSchG). Mit der Novellierung des BNatSchG 1998 wurde die FFH-Richtlinie der [[Europäische Gemeinschaft|Europäischen Gemeinschaft]] (EG)  im Abschnitt 2 unter den §§&nbsp;19a bis 19f („Natura 2000“) in Deutschland juristisch verankert,<ref>Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 30. April 1998, BGBl 1998n I S. 823</ref><ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_92/43/EWG_(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)</ref> und es entstand der Kurzbegriff ''FFH-19-Gebiete''. Im Zuge weiterer Änderungen ist gemäß {{§|20|BNatSchG_2009|buzer}} BNatSchG ein Netz entsprechender Gebiete, zu denen auch [[Naturschutzgebiet]]e gehören, zu schaffen.


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== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:Biologie]]
[[Kategorie:Schutzkategorie (Umwelt- und Naturschutz)]]

Aktuelle Version vom 22. August 2025, 07:02 Uhr

Der oder das Biotop (von altgriechisch βίος bíos = Leben und τόπος tópos = Ort) ist ein bestimmtes Gebiet einer biologischen Lebensgemeinschaft (Biozönose) und in Deutschland die strengste Schutzkategorie nach dem Bundesnaturschutzgesetz (siehe § 30 BNatSchG). Mit der Novellierung des BNatSchG 1998 wurde die FFH-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft (EG) im Abschnitt 2 unter den §§ 19a bis 19f („Natura 2000“) in Deutschland juristisch verankert,[1][2] und es entstand der Kurzbegriff FFH-19-Gebiete. Im Zuge weiterer Änderungen ist gemäß § 20Vorlage:§/Wartung/buzer BNatSchG ein Netz entsprechender Gebiete, zu denen auch Naturschutzgebiete gehören, zu schaffen.

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Artikel 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes vom 30. April 1998, BGBl 1998n I S. 823
  2. https://de.wikipedia.org/wiki/Richtlinie_92/43/EWG_(Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)