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Villa rustica: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 22. Januar 2025, 20:12 Uhr

Als villa rustica (Plural villae rusticae) bezeichnet man ein Landhaus oder Landgut im Römischen Reich. Es war Mittelpunkt eines landwirtschaftlichen Betriebs und bestand neben dem Hauptgebäude aus Wirtschafts- und Nebengebäuden, die meist innerhalb eines ummauerten Hofes standen. In den westlichen Provinzen des Römischen Reiches war es die vorherrschende ländliche Siedlungsform. Ein Dorf(vicus) war deutlich seltener als heute und weniger landwirtschaftlich geprägt. Alleine im heutigen Deutschland sind durch archäologische Untersuchungen mehrere tausend Anlagen bekannt.[1] Die Größe variierte von einfachen Betrieben, die vorwiegend der Selbstversorgung dienten, bis hin zu großen Gutshöfen oder sogar „Palastvillen“, wie sie im Umland des römischen Trier (z.B. die Villa von Welschbillig, Kaiservilla von Konz, oder das Palatiolum in Trier-Pfalzel) geläufig sind.

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Einzelnachweise

  1. Vera Rupp und Heide Birley: Die villa rustica – Bauernhof oder prachtvolles Landgut? In: Vera Rupp, Heide Birley (Hrsg.): Landleben im römischen Deutschland. Theiss, Stuttgart 2012, ISBN 978-3-8062-2573-0, S. 27.