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Freihafen: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Freihafen''' ist ein in der Regel abgeschlossenes oder umzäuntes Gebiet innerhalb eines [[Hafen]]s, in dem keine [[Zoll (Abgabe)|Zölle]] und [[Einfuhrumsatzsteuer]]n erhoben werden. Freihäfen gibt bzw. gab es u. a. in [[Venedig]] (8. Jhr), [[Genua]] (1595), [[Livorno]] (1648), [[Curaçao]] (1674), [[Triest]] und [[Rijeka]] (seit 1719, damals Fiume), [[Sint Eustatius]] (1756), [[Ostende]] (1780), [[Odessa]] (1819), [[Wladiwostok]] (1861), [[Emden]] (1751 bis einschließlich 2009), [[Bremerhaven]] (1827) und [[Feihafen Bremen|Bremen]] (1888).
'''Freihafen''' ist ein in der Regel abgeschlossenes oder umzäuntes Gebiet innerhalb eines [[Hafen]]s, in dem keine [[Zoll (Abgabe)|Zölle]] und Einfuhr[[umsatzsteuer]]n erhoben werden. Freihäfen gibt bzw. gab es u. a. in [[Venedig]] (8. Jhr), [[Genua]] (1595), [[Livorno]] (1648), [[Curaçao]] (1674), [[Triest]] und [[Rijeka]] (seit 1719, damals Fiume), [[Sint Eustatius]] (1756), [[Ostende]] (1780), [[Odessa]] (1819), [[Wladiwostok]] (1861), [[Hamburg]] (1888), [[Emden]] (1751 bis einschließlich 2009), [[Bremerhaven]] (1827) und [[Freihafen Bremen|Bremen]] (1888).


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Aktuelle Version vom 27. Juli 2024, 00:46 Uhr

Freihafen ist ein in der Regel abgeschlossenes oder umzäuntes Gebiet innerhalb eines Hafens, in dem keine Zölle und Einfuhrumsatzsteuern erhoben werden. Freihäfen gibt bzw. gab es u. a. in Venedig (8. Jhr), Genua (1595), Livorno (1648), Curaçao (1674), Triest und Rijeka (seit 1719, damals Fiume), Sint Eustatius (1756), Ostende (1780), Odessa (1819), Wladiwostok (1861), Hamburg (1888), Emden (1751 bis einschließlich 2009), Bremerhaven (1827) und Bremen (1888).

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