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Morddrohung: Unterschied zwischen den Versionen
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Eine '''Morddrohung''' ist die Bedrohung einer Person mit dem [[Tod]]. Da es sich bei [[Mord]]<ref>siehe {{§|211|StGB|buzer}} StGB</ref> um ein [[Verbrechen]] handelt, ist gemäß {{§|23|StGB|buzer}} Absatz 1 StGB der anschließende [[Mordversuch]] strafbar. Das Drohen mit dem Tod eines Menschen kann eine [[Nötigung]] darstellen. Strafbar ist es, eine ernsthaft geäußerte Todesdrohung nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten. | |||
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<references /> | |||
[[Kategorie:Besondere Strafrechtslehre (Deutschland)]] |
Aktuelle Version vom 5. Juni 2024, 12:09 Uhr
Eine Morddrohung ist die Bedrohung einer Person mit dem Tod. Da es sich bei Mord[1] um ein Verbrechen handelt, ist gemäß § 23 Absatz 1 StGB der anschließende Mordversuch strafbar. Das Drohen mit dem Tod eines Menschen kann eine Nötigung darstellen. Strafbar ist es, eine ernsthaft geäußerte Todesdrohung nicht an die Strafverfolgungsbehörden weiterzuleiten.
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