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Verantwortete Elternschaft: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff '''verantwortete Elternschaft''' geht auf den Theologen [[Karl Rahner]] zurück und stammt aus dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen | Der Begriff '''verantwortete Elternschaft''' geht auf den Theologen [[Karl Rahner]] zurück und stammt aus dem [[Zweites Vatikanisches Konzil|Zweiten Vatikanischen Konzil]]. Diese Form der [[Eltern]]schaft endet nicht mit der [[Volljährigkeit]] der jeweiligen [[Kind]]er. In vielen Staaten, auch in [[Deutschland]], sind die Eltern eines [[Mensch]]en zunächst [[unterhaltspflicht]]ig, bis das Kind die [[Ausbildung]] oder sein [[Studium]] beendet hat. Strittig ist dabei z.B. die Frage, in welcher Höhe und wie lange sich die Eltern an den Kosten eines Studiums beteiligen müssen,<ref>https://www.derstandard.de/story/2000139328523/unterhalt-fuer-bummelstudenten-wie-lange-eltern-unterstuetzen-muessen</ref> da im [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] (BGB) hierzu keine klare Aussagen gemacht werden (siehe z.B. {{§|1610|bgb|juris}} Abs. 2 BGB). Gleichwohl gilt gemäß {{§|1601|bgb|juris}} BGB, dass „Verwandte in gerader Linie“ grundsätzlich verpflichtet sind, „einander Unterhalt“ zu gewähren, und zwar unabhängig vom Alter. Der {{§|1602|bgb|juris}} Absatz 2 BGB ist eindeutig auf ein „minderjähriges Kind“ bezogen. In {{§|1603|bgb|juris}} BGB ist das 21. Lebensjahr genannt. Oft wird die weitere Entscheidung darüber vom [[Kindergeld]], [[Bundesausbildungsförderungsgesetz]] (zwischen 23. und 30. Lebensjahr)<ref>siehe {{§|11|baf_g|juris}} Absatz 3 BAföG</ref> und vom [[Einkommensteuergesetz]] abhängig gemacht, so dass der [[Kindesunterhalt]] meist mit Vollendung des 25. oder 27. Lebensjahres endet. Es handelt sich also zunächst um eine finanzielle und juristische Frage. Aus theologischer Sicht wird der Stellenwert in der [[Verantwortung]] und in der [[Ethik]] betont. | ||
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Aktuelle Version vom 28. Juli 2025, 12:21 Uhr
Der Begriff verantwortete Elternschaft geht auf den Theologen Karl Rahner zurück und stammt aus dem Zweiten Vatikanischen Konzil. Diese Form der Elternschaft endet nicht mit der Volljährigkeit der jeweiligen Kinder. In vielen Staaten, auch in Deutschland, sind die Eltern eines Menschen zunächst unterhaltspflichtig, bis das Kind die Ausbildung oder sein Studium beendet hat. Strittig ist dabei z.B. die Frage, in welcher Höhe und wie lange sich die Eltern an den Kosten eines Studiums beteiligen müssen,[1] da im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) hierzu keine klare Aussagen gemacht werden (siehe z.B. § 1610 Abs. 2 BGB). Gleichwohl gilt gemäß § 1601 BGB, dass „Verwandte in gerader Linie“ grundsätzlich verpflichtet sind, „einander Unterhalt“ zu gewähren, und zwar unabhängig vom Alter. Der § 1602 Absatz 2 BGB ist eindeutig auf ein „minderjähriges Kind“ bezogen. In § 1603 BGB ist das 21. Lebensjahr genannt. Oft wird die weitere Entscheidung darüber vom Kindergeld, Bundesausbildungsförderungsgesetz (zwischen 23. und 30. Lebensjahr)[2] und vom Einkommensteuergesetz abhängig gemacht, so dass der Kindesunterhalt meist mit Vollendung des 25. oder 27. Lebensjahres endet. Es handelt sich also zunächst um eine finanzielle und juristische Frage. Aus theologischer Sicht wird der Stellenwert in der Verantwortung und in der Ethik betont.
Weblinks
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Andere Lexika
Wikipedia kennt dieses Lemma (Verantwortete Elternschaft) vermutlich nicht.
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