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Eltern: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Eltern''' steht für die Elternteile [[Mutter]] und [[Vater]]. Man unterscheidet zwischen leiblicher (biologischer) und sozialer Elternschaft. Dabei obliegt den Eltern in der Familie die erste Aufgabe der [[Erziehung]]. | '''Eltern''' steht für die Elternteile [[Mutter]] und [[Vater]]. Man unterscheidet zwischen leiblicher ([[Biologische Elternschaft|biologischer Elternschaft]]) und sozialer Elternschaft. Dabei obliegt den Eltern in der [[Familie]] die erste Aufgabe der [[Erziehung]]. | ||
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Im deutschen [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] (BGB) legt der § 1591 fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“.<ref>{{§|1591|bgb|dejure}} BGB</ref> Dies gilt auch für das Austragen einer fremden Eizelle (Eizellspende, Leihmutter). Als Vater eines Kindes gilt nach § 1592 BGB grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann oder der Mann, der seine [[Vaterschaft]] anerkannt hat, solange diese nicht erfolgreich angefochten wurde.<ref>{{§|1592|bgb|dejure}} BGB</ref> In vielen Staaten, auch in [[Deutschland]], sind die Eltern eines [[Mensch]]en zum [[Unterhalt]] verpflichtet, bis das Kind die [[Ausbildung]] oder sein [[Studium]] beendet hat. | |||
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*[[Soziale Elternschaft]] | *[[Soziale Elternschaft]] | ||
*[[Geistliche Elternschaft]] | *[[Geistliche Elternschaft]] |
Aktuelle Version vom 2. September 2024, 14:02 Uhr
Eltern steht für die Elternteile Mutter und Vater. Man unterscheidet zwischen leiblicher (biologischer Elternschaft) und sozialer Elternschaft. Dabei obliegt den Eltern in der Familie die erste Aufgabe der Erziehung.
Rechtsfragen
Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) legt der § 1591 fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“.[1] Dies gilt auch für das Austragen einer fremden Eizelle (Eizellspende, Leihmutter). Als Vater eines Kindes gilt nach § 1592 BGB grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange diese nicht erfolgreich angefochten wurde.[2] In vielen Staaten, auch in Deutschland, sind die Eltern eines Menschen zum Unterhalt verpflichtet, bis das Kind die Ausbildung oder sein Studium beendet hat.
Siehe auch
Weblinks
- https://www.eltern.de (Zeitschrift)
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