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Leitzins: Unterschied zwischen den Versionen
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'''Leitzins''' ist der von einer [[Zentralbank]] im Rahmen ihrer [[Geldpolitik]] einseitig festgelegte [[Zins]]satz, zu dem sie mit den ihr angeschlossenen [[Kreditinstitut]]en Geschäfte abschließt. Der Leitzins ist auch Richtlinie für Zinsen, die in der freien Wirtschaft bei Verträgen und bei der Berechnung von Schulden im Falle eines Zahlungsverzugs festgelegt werden. In solchen Fällen wird der Begriff '''Basiszinssatz''' verwendet: Dieser wird für Deutschland zu Beginn eines jeden [[Halbjahr]]es von der [[Deutsche Bundesbank|Deutschen Bundesbank]] nach Vorgaben der [[Europäische Zentralbank|Europäischen Zentralbank]] neu berechnet und amtlich bekannt gemacht wird.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Basiszinssatz</ref> Im [[Zivilrecht]] gilt er für die Berechnung von Verzugszinsen nach {{§|288|bgb|juris}} [[Bürgerliches Gesetzbuch]] (BGB). | |||
'''Leitzins''' ist der von einer [[Zentralbank]] im Rahmen ihrer [[Geldpolitik]] einseitig festgelegte [[Zins]]satz, zu dem sie mit den ihr angeschlossenen [[Kreditinstitut]]en Geschäfte abschließt. Der Leitzins ist auch Richtlinie für Zinsen, die in Verträgen und bei der Berechnung von Schulden im Falle eines Zahlungsverzugs festgelegt werden | |||
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Aktuelle Version vom 10. Juni 2021, 12:29 Uhr
Leitzins ist der von einer Zentralbank im Rahmen ihrer Geldpolitik einseitig festgelegte Zinssatz, zu dem sie mit den ihr angeschlossenen Kreditinstituten Geschäfte abschließt. Der Leitzins ist auch Richtlinie für Zinsen, die in der freien Wirtschaft bei Verträgen und bei der Berechnung von Schulden im Falle eines Zahlungsverzugs festgelegt werden. In solchen Fällen wird der Begriff Basiszinssatz verwendet: Dieser wird für Deutschland zu Beginn eines jeden Halbjahres von der Deutschen Bundesbank nach Vorgaben der Europäischen Zentralbank neu berechnet und amtlich bekannt gemacht wird.[1] Im Zivilrecht gilt er für die Berechnung von Verzugszinsen nach § 288 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).
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