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Baurecht: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Baurecht''' bezeichnet allgemein die Rechtsordnung im [[Bauwesen]], insbesondere die Errichtung von [[Gebäuden]]. In Deutschland wird unterschieden:
'''Baurecht''' bezeichnet allgemein die Rechtsordnung im [[Bauwesen]], insbesondere für die Errichtung von [[Gebäude]]n. In Deutschland wird unterschieden:


* [[privates Baurecht]], die Rechtsordnung zwischen den an einer Baumaßnahme beteiligten Personen und Vertragsparteien
* [[privates Baurecht]], die Rechtsnormen, die zwischen den an einer Baumaßnahme beteiligten Personen und Vertragsparteien gelten
* [[allgemeines Baurecht]], die deutschen Rechtsnormen, die das Bauen betreffen
* [[allgemeines Baurecht]], die deutschen Rechtsnormen ([[Gesetz]]e und [[Verordnung]]en), die das Bauen betreffen
* [[öffentliches Baurecht]] als Teilgebiet des [[Verwaltungsrecht]]s  
* [[öffentliches Baurecht]] als Teilgebiet des [[Verwaltungsrecht]]s
 
Seit 1. Juli 2019 gibt es in Deutschland den [[Fachanwalt]] für ''Bau- und Architektenrecht''<ref>§ 14e FAO, siehe [https://www.brak.de/w/files/02_fuer_anwaelte/berufsrecht/21-fao-stand-01.05.2018.pdf Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018] (PDF; 61&nbsp;kB) Volltext</ref>
 
== Einzelnachweise ==
<references/>


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Aktuelle Version vom 14. Mai 2021, 10:03 Uhr

Baurecht bezeichnet allgemein die Rechtsordnung im Bauwesen, insbesondere für die Errichtung von Gebäuden. In Deutschland wird unterschieden:

Seit 1. Juli 2019 gibt es in Deutschland den Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht[1]

Einzelnachweise

  1. § 14e FAO, siehe Fachanwaltsordnung vom 1. Januar 2018 (PDF; 61 kB) Volltext

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