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Altenheim: Unterschied zwischen den Versionen

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Ein '''Altenheim''' oder '''Pflegeheim''' ist eine stationäre Unterkunft für pflegebedürftige Menschen, die in der Regel in Europa vom Staat bereit gestellt wird.
Ein '''Altenheim''' oder '''Pflegeheim''' ist eine Unterkunft für pflegebedürftige, meist ältere Menschen. [[Senior]]en werden im Altenheim unterhalten, bewirtet, notfalls auch gefüttert und [[medizin]]isch behandelt. Der Fachbegriff lautet ''vollstationäre Pflege'' gemäß {{§|43|sgb_11|juris}} [[SGB XI]], für die [[Pflegestufe]]n 2 bis 5 gibt es einen Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.


==Kritik==
Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wurden Stimmen laut, dass die Zustände in Altenheimen teilweise nicht tragbar sind, zumal diese Einrichtungen teilweise als [[Geschäftsmodell]] entwickelt wurden. Daher wird die [[häusliche Pflege]] seit 1995 auch politisch gefördert. Eine Kommission unter Bundessozialministerin [[Renate Schmidt]] (SPD) ist im Herbst 2004 zu dem Ergebnis gekommen, dass in den Alten- und Pflegeheime sehr viel Zeit für Organisations- und [[Dokumentation]]sarbeiten verwendet wird. Diese Pflichten sollten Pressemeldungen zufolge 2014 auf ein sinnvolles Maß reduziert werden.<ref>{{Internetquelle |autor=Bernhard Walker |url=https://www.stuttgarter-zeitung.de/inhalt.pflegedokumentation-wird-reformiert-weniger-buerokratie-mehr-zeit-fuer-den-menschen.7d2b9f17-ff8e-4742-a26d-8a8421abc13a.html |titel=Pflegedokumentation wird reformiert: Weniger Bürokratie – mehr Zeit für den Menschen |werk=Stuttgarter Zeitung |datum=2014-04-16 |zugriff=2025-09-17}}</ref> 2016 wurden in Pflegestufe II bei vollstationärer Pflege nach § 43 SGB XI monatlich 1.330 Euro gezahlt, 2017 wurde der Satz auf 770 Euro gesenkt, die Pflegestufe I wurde abgeschafft.<ref>siehe Historie zu {{§|43|SGB+XI 31.12.2014|buzer}} SGB XI</ref>


==Siehe auch==
*[[Betreutes Wohnen]]


[[Kategorie:Alter]]
[[Kategorie:Soziale Einrichtung]]
[[Kategorie:Demografie]]
[[Kategorie:Unternehmensart (Beherbergung)]]
[[Kategorie:Gesundheitswesen]]


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Aktuelle Version vom 17. September 2025, 20:16 Uhr

Ein Altenheim oder Pflegeheim ist eine Unterkunft für pflegebedürftige, meist ältere Menschen. Senioren werden im Altenheim unterhalten, bewirtet, notfalls auch gefüttert und medizinisch behandelt. Der Fachbegriff lautet vollstationäre Pflege gemäß § 43 SGB XI, für die Pflegestufen 2 bis 5 gibt es einen Anspruch auf Pflege in vollstationären Einrichtungen.

Kritik

Seit Mitte des 20. Jahrhunderts wurden Stimmen laut, dass die Zustände in Altenheimen teilweise nicht tragbar sind, zumal diese Einrichtungen teilweise als Geschäftsmodell entwickelt wurden. Daher wird die häusliche Pflege seit 1995 auch politisch gefördert. Eine Kommission unter Bundessozialministerin Renate Schmidt (SPD) ist im Herbst 2004 zu dem Ergebnis gekommen, dass in den Alten- und Pflegeheime sehr viel Zeit für Organisations- und Dokumentationsarbeiten verwendet wird. Diese Pflichten sollten Pressemeldungen zufolge 2014 auf ein sinnvolles Maß reduziert werden.[1] 2016 wurden in Pflegestufe II bei vollstationärer Pflege nach § 43 SGB XI monatlich 1.330 Euro gezahlt, 2017 wurde der Satz auf 770 Euro gesenkt, die Pflegestufe I wurde abgeschafft.[2]

Siehe auch

Andere Lexika





  1. Bernhard Walker: Pflegedokumentation wird reformiert: Weniger Bürokratie – mehr Zeit für den Menschen. In: Stuttgarter Zeitung. 2014-04-16. Abgerufen am 17. September 2025.
  2. siehe Historie zu § 43Vorlage:§/Wartung/buzer SGB XI