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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2023, 10:00 Uhr
Die Rechtswissenschaft befasst sich mit der Auslegung, der systematischen und begrifflichen Durchdringung von gegenwärtigen und geschichtlichen Gesetzen, Verordnungen, Gerichtsurteilen und anderen Texten aus dem Gebiet des Rechts. Das Studium wird kurz als Jura bezeichnet. Eine Person, die Rechtswissenschaft studiert hat, kann sich als Jurist bezeichnen.
Siehe auch
Weblinks
- Website der Virtuellen Fachbibliothek Recht
- Raimund Brühl: Einführung in die juristische Denk- und Arbeitsweise BAKöV, 18., überarbeitete Auflage 2019
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