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Erbsünde: Unterschied zwischen den Versionen

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Die '''Erbsünde''' ist ein Begriff aus der Theologie der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]]. Sie bezieht sich auf die Vertreibung aus dem [[Paradies]], die die ersten Menschen, Adam und Eva, durch [[Gott]] erleiden mussten. Sie hatten sich über die Gebote eigenständig hinweggesetzt und erlitten dadurch ihre [[Strafe]].
Die '''Erbsünde''' ist ein Begriff aus der [[Theologie]] der [[Römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]]. Nach dem katholischen [[Katechismus]] aus dem Jahr 1997 handelt es sich dabei um eine „wesentliche Glaubenswahrheit“.<ref>http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P1J.HTM</ref> Historisch beginnt die Ableitung mit dem ersten [[Sündenfall]] und der Vertreibung aus dem [[Paradies]], wovon die „ersten Menschen“ [[Adam und Eva]] betroffen waren. Sie hatten sich über die Gebote eigenständig hinweggesetzt, da sie Gott gleich sein und [[Gut und Böse]] unterscheiden wollten. Die Vertreibung war ihre [[Strafe]]. Daher erbe jeder Mensch als Nachfahre diese [[Sünde]]. [[Augustinus von Hippo]] formulierte die Lehre von der Erbsünde,<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Erbsünde#Dogmengeschichtliche_Entwicklung</ref> die zu Beginn des [[Mittelalter]]s weiterentwickelt wurde.


Nach dem [[Katechismus]] aus dem Jahr [[1997]] handelt es sich dabei um eine "wesentliche Glaubenswahrheit".
Im [[Protestantismus]] und in der [[orthodoxe Kirchen|Orthodoxen Kirche]] gibt es nach Meinung mancher Menschen ein ähnliches Verständnis. Im Verständnis [[Martin Luther]]s und der meisten [[Reformator]]en ist der Mensch immer schon im Zustand der [[Sünde]]. In anderen Religionen ist der Begriff kaum zu finden.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Erbsünde#Andere_Religionen</ref>


==Siehe auch==
== Einzelnachweise ==
*[[Adam und Eva]]
<references />


==Weblinks==
{{SORTIERUNG:Erbsunde}}
*http://www.vatican.va/archive/DEU0035/_P1J.HTM
[[Kategorie:Christliche Theologie]]
 
[[Kategorie:Augustinus]]
[[Kategorie:Römisch-katholische Kirche]]
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Aktuelle Version vom 27. Dezember 2024, 04:53 Uhr

Die Erbsünde ist ein Begriff aus der Theologie der römisch-katholischen Kirche. Nach dem katholischen Katechismus aus dem Jahr 1997 handelt es sich dabei um eine „wesentliche Glaubenswahrheit“.[1] Historisch beginnt die Ableitung mit dem ersten Sündenfall und der Vertreibung aus dem Paradies, wovon die „ersten Menschen“ Adam und Eva betroffen waren. Sie hatten sich über die Gebote eigenständig hinweggesetzt, da sie Gott gleich sein und Gut und Böse unterscheiden wollten. Die Vertreibung war ihre Strafe. Daher erbe jeder Mensch als Nachfahre diese Sünde. Augustinus von Hippo formulierte die Lehre von der Erbsünde,[2] die zu Beginn des Mittelalters weiterentwickelt wurde.

Im Protestantismus und in der Orthodoxen Kirche gibt es nach Meinung mancher Menschen ein ähnliches Verständnis. Im Verständnis Martin Luthers und der meisten Reformatoren ist der Mensch immer schon im Zustand der Sünde. In anderen Religionen ist der Begriff kaum zu finden.[3]

Einzelnachweise

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