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Eltern: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Eltern''' steht für: die menschlichen Elternteile [[Mutter]] und [[Vater]].
'''Eltern''' steht für die Elternteile [[Mutter]] und [[Vater]]. Man unterscheidet zwischen leiblicher ([[Biologische Elternschaft|biologischer Elternschaft]]) und sozialer Elternschaft. Dabei obliegt den Eltern in der [[Familie]] die erste Aufgabe der [[Erziehung]].


==Zitate==
== Rechtsfragen ==
*"Von Anbeginn der Schöpfung aber hat [[Gott]] sie als Mann und Frau geschaffen. Deshalb wird der Mann Vater und Mutter verlassen und die beiden werden ein Fleisch sein. Also sie sind nicht mehr zwei, sondern ein Fleisch. Was aber Gott verbunden hat, das soll der [[Mensch]] nicht trennen." (Mk 10,6-9)
Im deutschen [[Bürgerliches Gesetzbuch|Bürgerlichen Gesetzbuch]] (BGB) legt der §&nbsp;1591 fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“.<ref>{{§|1591|bgb|dejure}} BGB</ref> Dies gilt auch für das Austragen einer fremden Eizelle (Eizellspende, Leihmutter). Als Vater eines Kindes gilt nach §&nbsp;1592 BGB grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann oder der Mann, der seine [[Vaterschaft]] anerkannt hat, solange diese nicht erfolgreich angefochten wurde.<ref>{{§|1592|bgb|dejure}} BGB</ref> In vielen Staaten, auch in [[Deutschland]], sind die Eltern eines [[Mensch]]en zum [[Unterhalt]] verpflichtet, bis das Kind die [[Ausbildung]] oder sein [[Studium]] beendet hat.
 
==Siehe auch==
*[[Verantwortete Elternschaft]]
*[[Soziale Elternschaft]]
*[[Geistliche Elternschaft]]


==Weblinks==
==Weblinks==
*https://www.eltern.de/
*https://www.eltern.de (Zeitschrift)
{{PPA-Kupfer|P=1}}
 
== Einzelnachweise ==
<references />


[[Kategorie:Ethik]]
[[Kategorie:Elternschaft| ]]
[[Kategorie:Privatrecht]]

Aktuelle Version vom 2. September 2024, 14:02 Uhr

Eltern steht für die Elternteile Mutter und Vater. Man unterscheidet zwischen leiblicher (biologischer Elternschaft) und sozialer Elternschaft. Dabei obliegt den Eltern in der Familie die erste Aufgabe der Erziehung.

Rechtsfragen

Im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) legt der § 1591 fest: „Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat“.[1] Dies gilt auch für das Austragen einer fremden Eizelle (Eizellspende, Leihmutter). Als Vater eines Kindes gilt nach § 1592 BGB grundsätzlich der mit der Mutter verheiratete Mann oder der Mann, der seine Vaterschaft anerkannt hat, solange diese nicht erfolgreich angefochten wurde.[2] In vielen Staaten, auch in Deutschland, sind die Eltern eines Menschen zum Unterhalt verpflichtet, bis das Kind die Ausbildung oder sein Studium beendet hat.

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika




Einzelnachweise