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Wohnsitz: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Wohnsitz''' ist der räumliche Mittelpunkt im Leben einer [[Natürliche Person|natürlichen Person]].<ref>[[Carl Creifeld]]: ''Rechtswörterbuch''. 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.</ref> Im Unterschied zum bloßen [[Aufenthalt]] setzt der Wohnsitz den Willen voraus, einen solchen zu begründen.<ref>[http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Wohnsitz Stichwort: Wohnsitz]: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz</ref>
Der '''Wohnsitz''' oder '''Wohnort''' ist der räumliche Mittelpunkt im Leben einer [[Natürliche Person|natürlichen Person]].<ref>[[Carl Creifeld]]: ''Rechtswörterbuch''. 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.</ref> Im Unterschied zum bloßen [[Aufenthalt]] setzt der Wohnsitz den Willen voraus, einen solchen mittels einer [[Wohnung]] zu begründen.<ref>[http://www.duden.de/suchen/dudenonline/Wohnsitz Duden] - Stichwort Wohnsitz: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz</ref>


Die [[zivilrecht]]lichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung eines Wohnsitzes in [[Deutschland]] finden sich in {{§|7|BGB|juris|text=§§&nbsp;7&nbsp;ff.}} [[Bürgerliches Gesetzbuch]] (BGB).   
Die [[zivilrecht]]lichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung eines Wohnsitzes in [[Deutschland]] finden sich in {{§|7|BGB|juris|text=§§&nbsp;7&nbsp;ff.}} [[Bürgerliches Gesetzbuch]] (BGB).   


Dem Wohnsitz natürlicher Personen entspricht der Geschäftssitz bzw. die [[Niederlassung (Wirtschaft)|Niederlassung]] [[Juristische Person|juristischer Personen]] (siehe {{§|24|bgb|juris}} BGB).  
Dem [[Hauptwohnsitz]] natürlicher Personen entspricht der [[Geschäftssitz]] bzw. die Hauptniederlassung [[Juristische Person|juristischer Personen]] (siehe {{§|24|bgb|juris}} BGB, {{§|29|hgb|juris}} [[Handelsgesetzbuch|HGB]] und {{§|4|gewo|juris}} Abs.&nbsp;3 [[Gewerbeordnung (Deutschland)|GewO]]).  
 
== Siehe auch ==
*[[Wohnungslosigkeit]]
*[[Zweitwohnsitz]]


{{PPA-Kupfer}}
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Aktuelle Version vom 19. März 2021, 10:08 Uhr

Der Wohnsitz oder Wohnort ist der räumliche Mittelpunkt im Leben einer natürlichen Person.[1] Im Unterschied zum bloßen Aufenthalt setzt der Wohnsitz den Willen voraus, einen solchen mittels einer Wohnung zu begründen.[2]

Die zivilrechtlichen Regelungen zur Begründung und Aufhebung eines Wohnsitzes in Deutschland finden sich in §§ 7 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

Dem Hauptwohnsitz natürlicher Personen entspricht der Geschäftssitz bzw. die Hauptniederlassung juristischer Personen (siehe § 24 BGB, § 29 HGB und § 4 Abs. 3 GewO).

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Carl Creifeld: Rechtswörterbuch. 21. Aufl. 2014, ISBN 978-3-406-63871-8.
  2. Duden - Stichwort Wohnsitz: Ort, an dem jemand seine Wohnung hat. Beispiele: in seinem Personalausweis war Hamburg als zweiter Wohnsitz eingetragen // den Wohnsitz wechseln // seinen Wohnsitz in Berlin haben, nehmen // er ist ohne festen Wohnsitz