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Familiengericht: Unterschied zwischen den Versionen

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Familiy Guy (Diskussion | Beiträge)
Die Seite wurde neu angelegt: „Das '''Familiengericht''' wurde im Jahr 1976 als eine Abteilung bei den Amtsgerichten eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensa…“
 
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Das '''Familiengericht''' wurde im Jahr [[1976]] als eine Abteilung bei den [[Amtsgericht]]en eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensachen.
Das '''Familiengericht''' wurde im Jahr [[1976]] als eine Abteilung bei den [[Amtsgericht]]en eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensachen, insbesondere bei [[Alleinerziehende]]n.
 
Am 1. September [[2009]] trat das ''Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit'' in Kraft.
 
==Siehe auch==
*[[Familienrecht]]
 
==Weblinks==
*http://www.focus.de/panorama/boulevard/gesellschaft-k-o-durch-scheidung_aid_149535.html
 
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[[Kategorie:Gerichtsverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht]]
[[Kategorie:Gerichtsverfahrens- und Gerichtsverfassungsrecht]]

Aktuelle Version vom 19. Mai 2022, 09:22 Uhr

Das Familiengericht wurde im Jahr 1976 als eine Abteilung bei den Amtsgerichten eingerichtet und ist zuständig für Entscheidungen in Familiensachen, insbesondere bei Alleinerziehenden.

Am 1. September 2009 trat das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft.

Siehe auch

Weblinks

Andere Lexika