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Abendmahlsbulle: Unterschied zwischen den Versionen

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Jens Steinmann (Diskussion | Beiträge)
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Fmrauch (Diskussion | Beiträge)
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'''Abendmahlsbulle''' nennt man die alljährlich am [[Gründonnerstag]] verkündete, mit den Worten ''In coenadom ini'' beginnende Urkunde, welche diejenigen Taten aufzählt, durch die man automatisch der [[Papst|päpstlichen]] [[Exkommunikation]] verfällt.
'''Abendmahlsbulle''' war eine alljährlich am [[Gründonnerstag]] verkündete, mit den lateinischen Worten ''In coena domini'' (deutsch: ‚beim Mahle des Herrn‘) beginnende Urkunde ([[Päpstliche Bulle]]), welche diejenigen Taten aufzählte, durch die man automatisch der [[Exkommunikation]] verfällt. Der älteste bekannte Text soll aus der Zeit um 1229 von [[Papst]] [[Gregor IX.]] stammen. 1521 wurde [[Martin Luther]] namentlich darin als [[Ketzer]] benannt; Luther übersetzte erstmals die Bulle. Die Verlesung der Bulle wurde von Papst [[Clemens XIV.]] 1770 abgeschafft.
== Literatur ==
 
* Thomas Frenz: Lexikon der Papstdiplomatik, Universität Passau, 2013
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[[Kategorie:Altes Testament]]
* Thomas Frenz: ''Lexikon der Papstdiplomatik'', Universität Passau, 2013
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[[Kategorie:Christentumsgeschichte]]
[[Kategorie:Eucharistie]]

Aktuelle Version vom 2. Mai 2025, 19:29 Uhr

Abendmahlsbulle war eine alljährlich am Gründonnerstag verkündete, mit den lateinischen Worten In coena domini (deutsch: ‚beim Mahle des Herrn‘) beginnende Urkunde (Päpstliche Bulle), welche diejenigen Taten aufzählte, durch die man automatisch der Exkommunikation verfällt. Der älteste bekannte Text soll aus der Zeit um 1229 von Papst Gregor IX. stammen. 1521 wurde Martin Luther namentlich darin als Ketzer benannt; Luther übersetzte erstmals die Bulle. Die Verlesung der Bulle wurde von Papst Clemens XIV. 1770 abgeschafft.

Andere Lexika





  • Thomas Frenz: Lexikon der Papstdiplomatik, Universität Passau, 2013