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Meinungsfreiheit: Unterschied zwischen den Versionen
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Die '''Meinungsfreiheit''', genauer Meinungsäußerungsfreiheit, zu | Die '''Meinungsfreiheit''', genauer '''Meinungsäußerungsfreiheit''', <ref>Anm.: Eine Meinung zu haben ist generell nie verboten. Dies gilt auch für rassistische oder nationalsozialistische Meinungen. Solange man diese nicht öffentlich äußert, ist das kein Problem. Außerdem kann die Justiz dem Menschen ja sowieso nicht in den Kopf schauen um feststellen, was er denkt und welche Meinungen er hat.</ref> ist das gewährleistete Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und Verbreitung einer [[Meinung]] in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln. | ||
== | In Artikel 19 der [[Allgemeine Erklärung der Menschenrechte|Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte]] heißt es: | ||
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==Weblinks== | ==Weblinks== | ||
*https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22555/meinungsfreiheit | *https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22555/meinungsfreiheit | ||
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== Einzelnachweise und Anmerkungen == | |||
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Aktuelle Version vom 24. April 2025, 07:30 Uhr
Die Meinungsfreiheit, genauer Meinungsäußerungsfreiheit, [1] ist das gewährleistete Recht auf freie Rede sowie freie Äußerung und Verbreitung einer Meinung in Wort, Schrift und Bild sowie allen weiteren verfügbaren Übertragungsmitteln.
In Artikel 19 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte heißt es:
„Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; dieses Recht umfasst die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.“
– Quelle: Art. 19 AEMR, PDF, offizielle deutschsprachige Fassung
In den USA ist das Recht auf Meinungsfreiheit im ersten Zusatzartikel (First Amendment) zur Verfassung der Vereinigten Staaten verbrieft, es wird dort aber teilweise anders interpretiert als in Deutschland.[2]
Grenzen für die Meinungsfreiheit zieht das deutsche Grundgesetz (GG) in Artikel 5 Absatz 2:
„Diese Rechte finden ihre Schranken in den Vorschriften der allgemeinen Gesetze, den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend und in dem Recht der persönlichen Ehre.“
– Art. 5 Abs. 2 GG
Die Meinungsfreiheit als Grundlage der Demokratie
Die Meinungsfreiheit ist ein Menschenrecht und wird in Verfassungen als ein gegen die Staatsgewalt gerichtetes Grundrecht garantiert, um zu verhindern, dass die öffentliche Meinungsbildung und die damit verbundene Auseinandersetzung mit Regierung und Gesetzgebung beeinträchtigt oder gar verboten wird.
Weblinks
Andere Lexika
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Anm.: Eine Meinung zu haben ist generell nie verboten. Dies gilt auch für rassistische oder nationalsozialistische Meinungen. Solange man diese nicht öffentlich äußert, ist das kein Problem. Außerdem kann die Justiz dem Menschen ja sowieso nicht in den Kopf schauen um feststellen, was er denkt und welche Meinungen er hat.
- ↑ LinkedIn verschickte von den E-Mail-Accounts seiner Mitglieder „Einlade-E-Mails“ an Outlook-Kontakte. Die Zustimmung der Nutzer wurde dabei gar nicht oder teils schwer nachvollziehbar eingeholt. Das Unternehmen verwies dabei auf das Recht zur freien Meinungsäußerung.