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Kanonisches Recht: Unterschied zwischen den Versionen
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Das '''kanonische Recht''' ist das [[Kirchenrecht]] der [[ | Das '''kanonische Recht''' ist ursprünglich das [[Kirchenrecht]] der [[Katholische Kirche|katholischen Kirche]]. Die weit überwiegende Zahl an Verfahren vor katholischen [[Kirchengericht]]en im Jahr 2015 in Deutschland (438 von insgesamt 523 Urteilen in erster Instanz, also etwa 84 Prozent)<ref>[http://www.kath.net/news/57578 Praktische Probleme der neuen Ehenichtigkeitsprozesse] abgerufen am 22. April 2019</ref> betrafen [[Ehenichtigkeitsverfahren]]. Obwohl das kanonische Recht aufgrund des staatlichen [[Zivilrecht]]s keine [[Scheidung]] einer kirchlich geschlossenen Ehe zulässt, schafft es die Möglichkeit, eine solche Ehe wegen Fehlens der Voraussetzungen für den Eheschluss nachträglich für nichtig erklären zu lassen.<ref>[https://www.sueddeutsche.de/bildung/kirchen-und-schulen-im-zwiespalt-zwischen-lehre-und-leben-1.3036840 Im Zwiespalt zwischen Lehre und Leben] abgerufen am 22. April 2019</ref> | ||
Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit | Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem ''Corpus Iuris Canonici'', die maßgebliche lateinische bzw. römische Ausgabe erschien 1582 unter [[Papst]] [[Gregor XIII.]] und war bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der [[römisch-katholische Kirche|römisch-katholischen Kirche]]. 1917 erschien für die [[lateinische Kirche]] erstmals der neubearbeitete [[Codex Iuris Canonici]] (CIC). | ||
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Das kanonische Recht unterscheidet<ref>vgl. z. B. [https://www.vatican.va/archive/cod-iuris-canonici/deu/documents/cic_libro1_cann197-199_ge.html 199] CIC</ref> [[Naturrecht]] (ius naturale) und [[göttliches Recht]] (ius divinum) sowie das besondere Kirchenrecht (ius mere ecclesiasticum). Kirchenrecht ist ''weltliches Recht''. Das ''ius divinum'' wird dabei weiter unterteilt in ''ius divinum positivum'' und ''ius divinum naturale'', wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der [[Bibel]] zu entnehmen ist. Auffallend ist, dass gerade die [[Evangelium|Evangelien]] und die Naturrechte die engeren [[Sünde]]n - im Gegensatz zu den später eingefügten [[Paulusbriefe]]n - nicht beinhalten. Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. In {{B|Gal|1|11-12}} sagt [[Paulus]], dass die Offenbarung direkt von Gott und nicht von „Menschenhand“ kommt.<ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/JesusunddieBibel.htm Hans Werner Deppe: ''Das Jahr der Bibel'': b) Er lehrte die Göttlichkeit..], Betanien Verlag</ref><ref>[http://www.dasjahrderbibel.de/Bibel/Einleitung.htm ''Das Jahr der Bibel: Ist die Bibel Gottes Wort ?..]</ref><ref>Dieter Landersheim: [http://www.biblischelehre.de/Ausfuehrungen_zum_Galaterbrief.htm ''Ausführungen zum Galaterbrief'']</ref> | |||
Das ius divinum | |||
Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren | |||
Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind | |||
== Weblinks == | == Weblinks == | ||
* [http://www.clerus.org/pls/clerus/cn_clerus.h_start_consult_ext?dicastero=2&tema=-1&argomento=-1&sottoargomento=-1&lingua=6&Classe=1&operazione=ges_formaz&rif=&rif1=&vers=3 Kanonische Gesetzbücher ;Seite der Kongregation für den Klerus] | * [http://www.clerus.org/pls/clerus/cn_clerus.h_start_consult_ext?dicastero=2&tema=-1&argomento=-1&sottoargomento=-1&lingua=6&Classe=1&operazione=ges_formaz&rif=&rif1=&vers=3 Kanonische Gesetzbücher ;Seite der Kongregation für den Klerus] | ||
* [http://www.ulrichrhode.de/lehrv/grund/g-skriptum.pdf Skriptum ''Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen''] | * [http://www.ulrichrhode.de/lehrv/grund/g-skriptum.pdf Skriptum ''Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen''] von Ulrich Rhode | ||
== | == Einzelnachweise und Anmerkungen== | ||
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Aktuelle Version vom 8. März 2025, 15:57 Uhr
Das kanonische Recht ist ursprünglich das Kirchenrecht der katholischen Kirche. Die weit überwiegende Zahl an Verfahren vor katholischen Kirchengerichten im Jahr 2015 in Deutschland (438 von insgesamt 523 Urteilen in erster Instanz, also etwa 84 Prozent)[1] betrafen Ehenichtigkeitsverfahren. Obwohl das kanonische Recht aufgrund des staatlichen Zivilrechts keine Scheidung einer kirchlich geschlossenen Ehe zulässt, schafft es die Möglichkeit, eine solche Ehe wegen Fehlens der Voraussetzungen für den Eheschluss nachträglich für nichtig erklären zu lassen.[2]
Die Sammlung des Kirchenrechts begann mit dem Corpus Iuris Canonici, die maßgebliche lateinische bzw. römische Ausgabe erschien 1582 unter Papst Gregor XIII. und war bis 1917 das maßgebliche Gesetzbuch der römisch-katholischen Kirche. 1917 erschien für die lateinische Kirche erstmals der neubearbeitete Codex Iuris Canonici (CIC).
Definitionen
Das kanonische Recht unterscheidet[3] Naturrecht (ius naturale) und göttliches Recht (ius divinum) sowie das besondere Kirchenrecht (ius mere ecclesiasticum). Kirchenrecht ist weltliches Recht. Das ius divinum wird dabei weiter unterteilt in ius divinum positivum und ius divinum naturale, wobei ersteres als direkte Offenbarung aus der Bibel zu entnehmen ist. Auffallend ist, dass gerade die Evangelien und die Naturrechte die engeren Sünden - im Gegensatz zu den später eingefügten Paulusbriefen - nicht beinhalten. Nach liberaler Ansicht deutet das daraufhin, dass das göttliche Recht in sich schon als barmherzig und direktes Zeugnis der goldenen Regel und dem Liebesbezug Jesus Christus zu entnehmen sind. In Gal 1,11-12 EU sagt Paulus, dass die Offenbarung direkt von Gott und nicht von „Menschenhand“ kommt.[4][5][6]
Weblinks
- Kanonische Gesetzbücher ;Seite der Kongregation für den Klerus
- Skriptum Grundlegung des Kirchenrechts und Allgemeine Normen von Ulrich Rhode
Einzelnachweise und Anmerkungen
- ↑ Praktische Probleme der neuen Ehenichtigkeitsprozesse abgerufen am 22. April 2019
- ↑ Im Zwiespalt zwischen Lehre und Leben abgerufen am 22. April 2019
- ↑ vgl. z. B. 199 CIC
- ↑ Hans Werner Deppe: Das Jahr der Bibel: b) Er lehrte die Göttlichkeit.., Betanien Verlag
- ↑ Das Jahr der Bibel: Ist die Bibel Gottes Wort ?..
- ↑ Dieter Landersheim: Ausführungen zum Galaterbrief
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