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Integrationskurs: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Integrationskurs''' ist ein [[Bildungsangebot]] für [[Einwanderer]], um ihnen die [[Sprache]], die [[Rechtsordnung]], die [[Kultur]] und die [[Geschichte]] des jeweiligen Aufenthaltslandes zu vermitteln. In [[Deutschland]] wurden Integrationskurse 2005 im Rahmen des [[Zuwanderungsgesetz]]es eingeführt.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Integration/Integrationskurse/integrationskurse_node.html |titel=Integrationskurs |hrsg=BMI |zugriff=2016-02-06}}</ref> In traditionellen [[Einwandererungsland|Einwanderungsländern]] wie den [[USA]]<ref>dort Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt</ref> haben sie sich vielfach bewährt. Ein wesentlicher Bestandteil sind [[Sprachkurs]]e.
'''Integrationskurs''' ist ein [[Bildung]]sangebot für [[Einwanderer]], um ihnen die [[Sprache]], die [[Rechtsordnung]], die [[Kultur]] und die [[Geschichte]] des jeweiligen Aufenthaltslandes zu vermitteln. In [[Deutschland]] wurden Integrationskurse 2005 im Rahmen des [[Zuwanderungsgesetz]]es eingeführt.<ref>{{Internetquelle |url=http://www.bmi.bund.de/DE/Themen/Migration-Integration/Integration/Integrationskurse/integrationskurse_node.html |titel=Integrationskurs |hrsg=BMI |zugriff=2016-02-06}}</ref> In traditionellen [[Einwandererungsland|Einwanderungsländern]] wie den [[USA]]<ref>dort Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt</ref> haben sie sich vielfach bewährt. In Deutschland dagegen eher nicht. Ein wesentlicher Bestandteil sind [[Sprachkurs]]e.
 
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Aktuelle Version vom 6. Februar 2025, 10:54 Uhr

Integrationskurs ist ein Bildungsangebot für Einwanderer, um ihnen die Sprache, die Rechtsordnung, die Kultur und die Geschichte des jeweiligen Aufenthaltslandes zu vermitteln. In Deutschland wurden Integrationskurse 2005 im Rahmen des Zuwanderungsgesetzes eingeführt.[1] In traditionellen Einwanderungsländern wie den USA[2] haben sie sich vielfach bewährt. In Deutschland dagegen eher nicht. Ein wesentlicher Bestandteil sind Sprachkurse.

Finanzierung

Die einen Integrationskurs durchführende Einrichtung (Kursträger) erhält dafür vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine bestimmte Kostenerstattung (§ 20 Abs. 6 IntV).

Siehe auch

Andere Lexika





Einzelnachweise

  1. Integrationskurs. BMI. Abgerufen am 6. Februar 2016.
  2. dort Ende des 19. Jahrhunderts eingeführt