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Privatdozent: Unterschied zwischen den Versionen
Die Seite wurde neu angelegt: „'''Privatdozent''' (abgekürzt '''PD''' oder '''Priv.-Doz.''') ist an einer Universität und gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschule die Bezeich…“ |
(kein Unterschied)
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Version vom 5. November 2024, 10:28 Uhr
Privatdozent (abgekürzt PD oder Priv.-Doz.) ist an einer Universität und gleichgestellten wissenschaftlichen Hochschule die Bezeichnung für einen Wissenschaftler mit Lehrberechtigung, der keine Professur innehat. Die Bezeichnung geht auf das lateinische Wort privatus („eigenständig“) zurück. Privatdozenten sind zur selbständigen und alleinverantwortlichen akademischen Lehre berechtigt; sie gelten in einigen deutschen Bundesländern als Hochschullehrer und dürfen in der Regel auch Doktoranden betreuen. Meist sind sie zu einer bestimmten Anzahl von Lehrveranstaltungen an ihrer Hochschule verpflichtet. Privatdozenten konnten bis ca. 1959 an der Hochschule in einem Dienstverhältnis als Beamter auf Probe stehen. Auch können sie als wissenschaftlicher Mitarbeiter (als Akademischer Rat oder im Angestelltenverhältnis) oder nebenberuflich tätig sein. Die Position ist vergleichbar mit dem Associate Professor (USA, Kanada) und dem Senior Lecturer (Vereinigtes Königreich).[1]
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