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Volkseigener Betrieb: Unterschied zwischen den Versionen

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Der '''Volkseigene Betrieb''' (kurz ''VEB'') war eine [[Rechtsform]] der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]] und später in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]. Diese Rechtsform wurde nach Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] unter sowjetischer Besatzung nach der [[Enteignung]] von Privatunternehmen geschaffen. Angeblich erfolgte die Enteignung durch [[Volksentscheid]]. Zunächst waren rund 200 Großbetriebe in 25 [[Sowjetische Aktiengesellschaft]]en umgewandelt und für die Wirtschaft der [[Sowjetunion]] ausgebeutet worden. 1948 wurde die ''Vereinigung Volkseigener Betriebe'' für das Land [[Sachsen]] gegründet. Die Betriebe wurden ab 1949 der DDR übergegeben. Bis 1972 wurden auch fast alle übrigen Industrie- und Baubetriebe in rund 11.000 VEBs umgewandelt,<ref>Günter Hedtkamp, Karl Heinz Brodbeck: ''Finanzwirtschaft, öffentliche III: Die Finanzwirtschaft der DDR.'' In: Anton Zottmann u.&nbsp;a. (Hrsg.), Willi Albers (Red.): ''Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW).'' Bd. 3. Gustav Fischer, Stuttgart / J. C. B. Mohr, Tübingen / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Zürich 1981, S. 195–211, hier S. 210 ([https://books.google.de/books?id=09kvzMQnFIwC&pg=PA210 Digitalisat] bei Google Books).</ref> Die „volkseigenen Betriebe“ unterstanden letztlich der DDR-Partei- und Staatsführung und waren somit [[Staatsbetrieb]]e. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werksleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Sekretär der [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]]-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der [[Betriebsgewerkschaftsleitung]] (BGL).<ref>Günther Zell, Rainer Waterkamp: ''Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR.'' S. 27.</ref> Ein Teil der VEBs war von Juli 1948 bis Oktober 1949 der [[Deutsche Wirtschaftskommission|Deutschen Wirtschaftskommission]] (DWK) unterstellt. Fast alle anderen VEBs wurden von den Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder [[genossenschaft]]lich verwaltet.<ref name="trans1003">Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: ''Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas.'' Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S.&nbsp;10 f.</ref> 1950 entstand das [[Industrieministerium der DDR]]<ref>''Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit:'' http://www.verfassungen.de/de/ddr/mfsbildung50.htm Online-Veröffentlichung, abgerufen am 10. Januar 2018.</ref> und die von diesem angeleitete ''Vereinigung Volkseigener Betriebe'' (VVB).<ref name="trans1003" /> Nach dem [[Aufstand vom 17.&nbsp;Juni 1953]] wurden die letzten 33 Betriebe als VEBs in Eigentum der DDR überführt.
[[Datei:VEB Berliner Glühlampenwerk, Brigade Neues Leben.JPG|thumb|Propagandabild aus dem VEB Berliner Glühlampenwerk]]
Der '''Volkseigene Betrieb''' (kurz ''VEB'') war eine [[Rechtsform]] der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der [[Sowjetische Besatzungszone|Sowjetischen Besatzungszone]] und später in der [[Deutsche Demokratische Republik|DDR]]. Diese Rechtsform wurde nach Ende des [[Zweiter Weltkrieg|Zweiten Weltkrieges]] unter sowjetischer Besatzung nach der [[Enteignung]] von Privatunternehmen geschaffen. Angeblich erfolgte die Enteignung durch [[Volksentscheid]]. Zunächst waren rund 200 Großbetriebe in 25 [[Sowjetische Aktiengesellschaft]]en umgewandelt und für die Wirtschaft der [[Sowjetunion]] ausgebeutet worden. 1948 wurde die ''Vereinigung Volkseigener Betriebe'' für das Land [[Sachsen]] gegründet. Die Betriebe wurden ab 1949 der DDR übergegeben. Bis 1972 wurden auch fast alle übrigen Industrie- und Baubetriebe in rund 11.000 VEBs umgewandelt,<ref>Günter Hedtkamp, Karl Heinz Brodbeck: ''Finanzwirtschaft, öffentliche III: Die Finanzwirtschaft der DDR.'' In: Anton Zottmann u.&nbsp;a. (Hrsg.), Willi Albers (Red.): ''Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW).'' Bd. 3. Gustav Fischer, Stuttgart / J. C. B. Mohr, Tübingen / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Zürich 1981, S. 195–211, hier S. 210 ([https://books.google.de/books?id=09kvzMQnFIwC&pg=PA210 Digitalisat] bei Google Books).</ref> Die „volkseigenen Betriebe“ unterstanden letztlich der DDR-Partei- und Staatsführung und waren somit [[Staatsbetrieb]]e. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werksleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Sekretär der [[Sozialistische Einheitspartei Deutschlands|SED]]-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der [[Betriebsgewerkschaftsleitung]] (BGL).<ref>Günther Zell, Rainer Waterkamp: ''Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR.'' S. 27.</ref> Ein Teil der VEBs war von Juli 1948 bis Oktober 1949 der [[Deutsche Wirtschaftskommission|Deutschen Wirtschaftskommission]] (DWK) unterstellt. Fast alle anderen VEBs wurden von den Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder [[genossenschaft]]lich verwaltet.<ref name="trans1003">Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: ''Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas.'' Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S.&nbsp;10 f.</ref> 1950 entstand das [[Industrieministerium der DDR]]<ref>''Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit:'' http://www.verfassungen.de/de/ddr/mfsbildung50.htm Online-Veröffentlichung, abgerufen am 10. Januar 2018.</ref> und die von diesem angeleitete ''Vereinigung Volkseigener Betriebe'' (VVB).<ref name="trans1003" /> Nach dem [[Aufstand vom 17.&nbsp;Juni 1953]] wurden die letzten 33 Betriebe als VEBs in das Eigentum der DDR überführt.
Ab Ende der 1960er Jahre entstanden schrittweise die [[Kombinat]]e. 1989 waren rund 80 % aller Beschäftigten der DDR in einem VEB tätig.
Ab Ende der 1960er Jahre entstanden schrittweise die [[Kombinat]]e. 1989 waren rund 80 % aller Beschäftigten der DDR in einem VEB tätig.



Aktuelle Version vom 15. April 2024, 11:29 Uhr

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Propagandabild aus dem VEB Berliner Glühlampenwerk

Der Volkseigene Betrieb (kurz VEB) war eine Rechtsform der Industrie- und Dienstleistungsbetriebe in der Sowjetischen Besatzungszone und später in der DDR. Diese Rechtsform wurde nach Ende des Zweiten Weltkrieges unter sowjetischer Besatzung nach der Enteignung von Privatunternehmen geschaffen. Angeblich erfolgte die Enteignung durch Volksentscheid. Zunächst waren rund 200 Großbetriebe in 25 Sowjetische Aktiengesellschaften umgewandelt und für die Wirtschaft der Sowjetunion ausgebeutet worden. 1948 wurde die Vereinigung Volkseigener Betriebe für das Land Sachsen gegründet. Die Betriebe wurden ab 1949 der DDR übergegeben. Bis 1972 wurden auch fast alle übrigen Industrie- und Baubetriebe in rund 11.000 VEBs umgewandelt,[1] Die „volkseigenen Betriebe“ unterstanden letztlich der DDR-Partei- und Staatsführung und waren somit Staatsbetriebe. An der Spitze jedes VEB stand ein einzelverantwortlicher Werksleiter (später auch Werk- oder Betriebsdirektor genannt). Ihm zur Seite standen der Sekretär der SED-Betriebsparteiorganisation (BPO) und der Vorsitzende der Betriebsgewerkschaftsleitung (BGL).[2] Ein Teil der VEBs war von Juli 1948 bis Oktober 1949 der Deutschen Wirtschaftskommission (DWK) unterstellt. Fast alle anderen VEBs wurden von den Länderregierungen, unteren Gebietskörperschaften oder genossenschaftlich verwaltet.[3] 1950 entstand das Industrieministerium der DDR[4] und die von diesem angeleitete Vereinigung Volkseigener Betriebe (VVB).[3] Nach dem Aufstand vom 17. Juni 1953 wurden die letzten 33 Betriebe als VEBs in das Eigentum der DDR überführt. Ab Ende der 1960er Jahre entstanden schrittweise die Kombinate. 1989 waren rund 80 % aller Beschäftigten der DDR in einem VEB tätig.

Einzelnachweise

  1. Günter Hedtkamp, Karl Heinz Brodbeck: Finanzwirtschaft, öffentliche III: Die Finanzwirtschaft der DDR. In: Anton Zottmann u. a. (Hrsg.), Willi Albers (Red.): Handwörterbuch der Wirtschaftswissenschaft (HdWW). Bd. 3. Gustav Fischer, Stuttgart / J. C. B. Mohr, Tübingen / Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen, Zürich 1981, S. 195–211, hier S. 210 (Digitalisat bei Google Books).
  2. Günther Zell, Rainer Waterkamp: Das zentralstaatliche Planungssystem der DDR. S. 27.
  3. 3,0 3,1 Annegret Hauer, Thomas Kleinhenz, Liliane von Schuttenbach: Der Mittelstand im Transformationsprozeß Ostdeutschlands und Osteuropas. Heidelberg 1993, ISBN 978-3-7908-0691-5, S. 10 f.
  4. Gesetz über die Bildung eines Ministeriums für Staatssicherheit: http://www.verfassungen.de/de/ddr/mfsbildung50.htm Online-Veröffentlichung, abgerufen am 10. Januar 2018.

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