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Herrschaft (Territorium): Unterschied zwischen den Versionen
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Territorien mit weniger eigenen | Territorien mit weniger eigenen [[Recht]]en wurden als ''Unterherrschaft'' oder ''Minderherrschaft'' bezeichnet. | ||
Während sich die Begriffe Herrschaft und Unterherrschaft auf ein Territorium mit besonderen Rechten | Während sich die Begriffe Herrschaft und Unterherrschaft auf ein Territorium mit besonderen Rechten beziehen, bezeichnet der Begriff [[Grundherrschaft]] eine herrschaftliche Organisationsform, bei dem der [[Herr (Titel)|Herr]] die Verfügungsgewalt, z.B. die [[Leibeigenschaft]], auf seinem Grundbesitz ausübte. Dies war meist bei Gütern des [[Adel]]s der Fall. | ||
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Aktuelle Version vom 22. Februar 2024, 20:41 Uhr
Als Herrschaft (franz. Seigneurie) wurde vom Mittelalter bis in die Neuzeit ein Gebiet (Territorium) bezeichnet, dessen Besitzer volles Lehnsrecht, die Gerichtsbarkeit und weitere landesherrliche Rechte in seinem Gebiet ausübte, jedoch keinen fürstlichen Titel (Herzog, Fürst, Markgraf u.a.) trug. Herrschaften waren meist Teil eines größeren Territoriums und in dessen Stände- bzw. Landtag; z.B. in der Herrenkurie oder einer entsprechenden Kammer. Sie handelten weitgehend autonom, teils radikal und aggressiv.
Territorien mit weniger eigenen Rechten wurden als Unterherrschaft oder Minderherrschaft bezeichnet.
Während sich die Begriffe Herrschaft und Unterherrschaft auf ein Territorium mit besonderen Rechten beziehen, bezeichnet der Begriff Grundherrschaft eine herrschaftliche Organisationsform, bei dem der Herr die Verfügungsgewalt, z.B. die Leibeigenschaft, auf seinem Grundbesitz ausübte. Dies war meist bei Gütern des Adels der Fall.
Literatur
Weblinks
Einzelnachweise
Andere Lexika