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Ein '''Plagiat''' (von [[latein]]isch ''plagium'' = „Menschenraub“) ist gesetzlich nach dem [[Urheberrecht]] die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes. Die Definition des Begriffs ist [[umstritten]]. Manche Auffassungen setzen für ein ''Plagiat'' die Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Werkes voraus. Eine unerlaubte Benutzung liegt unstrittig vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wurde (siehe {{§|23|UrhG|dejure}} [[Urheberrechtsgesetz]]). Entsprechende Fälle gibt es insbesondere in der [[Literatur]], aber auch zum Beispiel in der [[Musik]].
Ein '''Plagiat''' (von [[latein]]isch ''plagium'' = „Menschenraub“) ist gesetzlich nach dem [[Urheberrecht]] die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes. Die Definition des Begriffs ist teilweise [[umstritten]]. Eine unerlaubte Benutzung liegt unstrittig vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wurde (siehe {{§|23|UrhG|dejure}} [[Urheberrechtsgesetz]]). Entsprechende Fälle gibt es insbesondere in der [[Literatur]], aber auch zum Beispiel in der [[Musik]]. In der [[Wissenschaft]] liegt ein Plagiat vor, wenn z.B. die verwendeten Quellen nicht angegeben werden.


== Siehe auch ==
== Siehe auch ==
*[[Musikplagiat]]
*[[Raubkopie]]
*[[Textplagiat]]
*[[Textplagiat]]
*[[Urheberrechtsverletzung]]
== Weblinks ==
== Weblinks ==
* [https://pltext.com/ Plagiarism Checke]
* [http://www.rhetorik.ch/Plagiat/Plagiat.html Plagiat von Marcus Knill (2002)]
* [https://copyleaks.com/plagiarism-checker Plagiatsprüfer] von copyleak
* [https://copyleaks.com/plagiarism-checker Plagiatsprüfer] von copyleak für Texte (mehrsprachig)
 
* [https://pltext.com/ Plagiatsprüfer] ({{enS}}, [[Betaversion]], noch in der Versuchsphase)
* [https://grammarchecker.net/plagiarism-checker/ Plagiatsprüfer] von Grammatikprüfer (auch englisch)
[[Kategorie:Urheberrecht]]
[[Kategorie:Urheberrecht]]
[[Kategorie:Plagiat| ]]
[[Kategorie:Plagiat| ]]

Aktuelle Version vom 13. Januar 2024, 12:43 Uhr

Plagiat
Kategorie
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Das Wichtigste in Kürze
Slogan Weniger ist mehr.
Beschreibung Kurzartikel auf PlusPedia


Ein Plagiat (von lateinisch plagium = „Menschenraub“) ist gesetzlich nach dem Urheberrecht die bewusste Aneignung fremden Geistesgutes. Die Definition des Begriffs ist teilweise umstritten. Eine unerlaubte Benutzung liegt unstrittig vor, wenn ein Werk ohne Zustimmung des Urhebers unverändert übernommen, umgestaltet oder bearbeitet wurde (siehe § 23 Urheberrechtsgesetz). Entsprechende Fälle gibt es insbesondere in der Literatur, aber auch zum Beispiel in der Musik. In der Wissenschaft liegt ein Plagiat vor, wenn z.B. die verwendeten Quellen nicht angegeben werden.

Siehe auch

Weblinks