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Christburger Vertrag: Unterschied zwischen den Versionen
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Der '''Christburger Vertrag''' von 1249 war ein Friedensvertrag zwischen dem [[Deutscher Orden|Deutschen Orden]] und den [[Pruzzen|pruzzischen]] Stämmen der Pomesianer, Warmier und Natanger. Mit ihm kam der fast 20-jährige Krieg zwischen dem Deutschen Orden und den Pruzzen zu einem vorläufigen Ende. Diese Friedenszeit wurde allerdings von einem zwölf Jahre nach der Vertragunterzeichnung aufflammenden Aufstand der Pruzzen noch einmal unterbrochen. | Der '''Christburger Vertrag''' von 1249 war ein Friedensvertrag zwischen dem [[Deutscher Orden|Deutschen Orden]] und den [[Pruzzen|pruzzischen]] Stämmen der [[Pomesianer]], Warmier und Natanger. Mit ihm kam der fast 20-jährige Krieg zwischen dem Deutschen Orden und den Pruzzen zu einem vorläufigen Ende. Diese Friedenszeit wurde allerdings von einem zwölf Jahre nach der Vertragunterzeichnung aufflammenden Aufstand der Pruzzen noch einmal unterbrochen. | ||
Der Vertragstext wurde von [[Jakob Pantaleon]] aus [[Troyes]], dem Abgesandten des [[Papst]]es formuliert. In ihm wurde den pruzzischen Stämmen - sofern sie das Christentum annehmen - das freie Erwerbs- und Erbrecht, das Recht zum Verkauf von Häusern gewährt sowie die Pflicht zur Zahlung des Zehnten und die Pflicht zur Heerfolge auferlegt. Insgesamt wurden ihnen damit Freiheitsrechte in einem Ausmaße zugesprochen, wie sie für die damals in Deutschland üblichen grundherrschaftlichen oder stadtrechtlichen Normen ganz außergewöhnlich waren. | Der Vertragstext wurde von [[Urban IV.|Jakob Pantaleon]] aus [[Troyes]], dem Abgesandten des [[Papst]]es formuliert. In ihm wurde den pruzzischen Stämmen - sofern sie das Christentum annehmen - das freie Erwerbs- und Erbrecht, das Recht zum Verkauf von Häusern gewährt sowie die Pflicht zur Zahlung des Zehnten und die Pflicht zur Heerfolge auferlegt. Insgesamt wurden ihnen damit Freiheitsrechte in einem Ausmaße zugesprochen, wie sie für die damals in Deutschland üblichen grundherrschaftlichen oder stadtrechtlichen Normen ganz außergewöhnlich waren. | ||
Die folgenden weiteren Bestimmungen zeigen jedoch, dass es sich hier eher um ein Friedensdiktat als einen wirklichen Friedensvertrag handelte. Die Bestimmungen liefen letztendlich auf die Zerstörung der Volksidentität, der überlieferten Religion und Kultur der Pruzzen hinaus: | Die folgenden weiteren Bestimmungen zeigen jedoch, dass es sich hier eher um ein Friedensdiktat als einen wirklichen Friedensvertrag handelte. Die Bestimmungen liefen letztendlich auf die Zerstörung der Volksidentität, der überlieferten Religion und Kultur der Pruzzen hinaus: | ||
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# Verlangt werden: Regelmäßiger Kirchenbesuch, Heiligung der christlichen Feiertag, Teilnahme an der Beichte, pünktliche Ablieferung des Zehnten. | # Verlangt werden: Regelmäßiger Kirchenbesuch, Heiligung der christlichen Feiertag, Teilnahme an der Beichte, pünktliche Ablieferung des Zehnten. | ||
# Beschleunigt sollen Kirchen gebaut werden: in Pomesanien 13, in Warmien 6, in Natangen 3. | # Beschleunigt sollen Kirchen gebaut werden: in Pomesanien 13, in Warmien 6, in Natangen 3. | ||
Der Vertrag enthält auch die Klausel: "Wer, Landschaften oder Einzelpersonen vom Christentum wieder abfällt, der Kirche oder dem Orden den Gehorsam verweigert, der soll die versprochene Freiheit für immer verlieren." | |||
Für die wenigen zu dieser Verhandlung geladenen und schriftunkundigen Pruzzen unterschrieb der päpstliche Legat den Vertrag. Nach dem niedergeschlagenen Aufstand der Pruzzen von 1260 hielt sich der Orden nicht mehr an die im Christburger Vertrag vereinbarten Abmachungen und hob die den Pruzzen vertraglich zugesicherten Freiheitsrechte auf. | |||
== Literatur == | == Literatur == | ||
- Karl Baumann: Die Prußen - Ein symphatisches Volk zwischen Weichsel und Memel, Verlag Gerhard Rautenberg, Leer, 1991 | - Karl Baumann: Die Prußen - Ein symphatisches Volk zwischen Weichsel und Memel, Verlag Gerhard Rautenberg, Leer, 1991 |
Aktuelle Version vom 12. Mai 2023, 07:12 Uhr
Der Christburger Vertrag von 1249 war ein Friedensvertrag zwischen dem Deutschen Orden und den pruzzischen Stämmen der Pomesianer, Warmier und Natanger. Mit ihm kam der fast 20-jährige Krieg zwischen dem Deutschen Orden und den Pruzzen zu einem vorläufigen Ende. Diese Friedenszeit wurde allerdings von einem zwölf Jahre nach der Vertragunterzeichnung aufflammenden Aufstand der Pruzzen noch einmal unterbrochen.
Der Vertragstext wurde von Jakob Pantaleon aus Troyes, dem Abgesandten des Papstes formuliert. In ihm wurde den pruzzischen Stämmen - sofern sie das Christentum annehmen - das freie Erwerbs- und Erbrecht, das Recht zum Verkauf von Häusern gewährt sowie die Pflicht zur Zahlung des Zehnten und die Pflicht zur Heerfolge auferlegt. Insgesamt wurden ihnen damit Freiheitsrechte in einem Ausmaße zugesprochen, wie sie für die damals in Deutschland üblichen grundherrschaftlichen oder stadtrechtlichen Normen ganz außergewöhnlich waren.
Die folgenden weiteren Bestimmungen zeigen jedoch, dass es sich hier eher um ein Friedensdiktat als einen wirklichen Friedensvertrag handelte. Die Bestimmungen liefen letztendlich auf die Zerstörung der Volksidentität, der überlieferten Religion und Kultur der Pruzzen hinaus:
- Wer die christliche Taufe ablehnt, wird von seinem Eigentum verjagt.
- Wer die alten Feste noch feiert, oder Heidenpriester versteckt, wird mit dem Tode bestraft.
- Feuerbestattungen hoch zu Roß sind untersagt.
- Den alten Bräuchen, u.a. dem Frauenkauf, der Vielweiberei und der Leichenverbrennung, sollte abgeschworen werden.
- Verlangt werden: Regelmäßiger Kirchenbesuch, Heiligung der christlichen Feiertag, Teilnahme an der Beichte, pünktliche Ablieferung des Zehnten.
- Beschleunigt sollen Kirchen gebaut werden: in Pomesanien 13, in Warmien 6, in Natangen 3.
Der Vertrag enthält auch die Klausel: "Wer, Landschaften oder Einzelpersonen vom Christentum wieder abfällt, der Kirche oder dem Orden den Gehorsam verweigert, der soll die versprochene Freiheit für immer verlieren."
Für die wenigen zu dieser Verhandlung geladenen und schriftunkundigen Pruzzen unterschrieb der päpstliche Legat den Vertrag. Nach dem niedergeschlagenen Aufstand der Pruzzen von 1260 hielt sich der Orden nicht mehr an die im Christburger Vertrag vereinbarten Abmachungen und hob die den Pruzzen vertraglich zugesicherten Freiheitsrechte auf.
Literatur
- Karl Baumann: Die Prußen - Ein symphatisches Volk zwischen Weichsel und Memel, Verlag Gerhard Rautenberg, Leer, 1991