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Harry Wörz: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Personendaten
'''Harry Wörz''' (* [[3. Mai]] [[1966]] in [[Birkenfeld (Württemberg)|Birkenfeld]] bei [[Pforzheim]]) wurde am [[16. Januar]] [[1998]] wegen versuchtem Totschlag im April [[1997]] an seiner Frau zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Frau ist seitdem ein Pflegefall und nicht in der Lage über die Tat zu berichten. Da er sich weigerte zu gestehen, wäre seine Strafe nach 2/3 der Zeit nicht ausgesetzt worden. Als der Vater seiner Frau 300.000 DM Schadensersatz einklagen wollte, stellten die Richter grobe Ermittlungsmängel fest. Ein zweiter potenzieller Täter war der Geliebte seiner Frau. Sowohl seine Frau als auch der Geliebte waren Polizisten. Der Geliebte hatte ein Alibi von seiner Frau erhalten, die jedoch bei Vernehmungen etwas unklar wirkte.
|NAME=Wörz, Harry
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|KURZBESCHREIBUNG=verurteilt wegen versuchtem Totschlag, inzwischen mehrfach freigesprochen (Verfahren noch offen)
|GEBURTSDATUM=3. Mai 1966
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'''Harry Wörz''' (* [[3. Mai]] [[1966]] in [[Birkenfeld (Württemberg)|Birkenfeld]] bei [[Pforzheim]]) wurde am [[16. Januar]] [[1998]] wegen versuchtem Totschlag im April [[1997]] an seiner Frau zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Frau ist seit da ein Pflegefall und nicht in der Lage über die Tat zu berichten. Da er sich weigerte zu gestehen, wäre seine Strafe nach 2/3 der Zeit nicht ausgesetzt worden. Da der Vater seiner Frau 300.000 DM Schadensersatz einklagen wollte, stellten die Richter grobe Ermittlungsmängel fest. Ein zweiter potenzieller Täter war der Geliebte seiner Frau. Sowohl seine Frau als auch der Geliebte waren Polizisten. Der Geliebte hatte ein Alibi von seiner Frau erhalten, die jedoch bei Vernehmungen etwas unklar wirkte.


Nachdem er einige Jahre im Gefängnis saß, erwirkte er eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen der eklatanten Mängel. Bei einem erneuten Gerichtstermin wurde er freigesprochen - aber weiterhin als möglicher Täter in Betracht gezogen. Daraufhin wurde er freigelassen; der [[BGH]] erzwang jedoch später eine erneutes Verfahren.
Nachdem er einige Jahre im Gefängnis saß, erwirkte er eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen der eklatanten Mängel. Bei einem erneuten Gerichtstermin wurde er freigesprochen - aber weiterhin als möglicher Täter in Betracht gezogen. Daraufhin wurde er freigelassen; der [[Bundesgerichtshof]] erzwang jedoch später eine erneutes Verfahren.


Sowohl ein Lügendetektor-Test als auch psychologische Gutachten sprechen gegen ihn als Täter.
Sowohl ein Lügendetektor-Test als auch psychologische Gutachten sprechen gegen ihn als Täter.

Aktuelle Version vom 7. Januar 2023, 14:45 Uhr

Harry Wörz (* 3. Mai 1966 in Birkenfeld bei Pforzheim) wurde am 16. Januar 1998 wegen versuchtem Totschlag im April 1997 an seiner Frau zu 11 Jahren Gefängnis verurteilt. Seine Frau ist seitdem ein Pflegefall und nicht in der Lage über die Tat zu berichten. Da er sich weigerte zu gestehen, wäre seine Strafe nach 2/3 der Zeit nicht ausgesetzt worden. Als der Vater seiner Frau 300.000 DM Schadensersatz einklagen wollte, stellten die Richter grobe Ermittlungsmängel fest. Ein zweiter potenzieller Täter war der Geliebte seiner Frau. Sowohl seine Frau als auch der Geliebte waren Polizisten. Der Geliebte hatte ein Alibi von seiner Frau erhalten, die jedoch bei Vernehmungen etwas unklar wirkte.

Nachdem er einige Jahre im Gefängnis saß, erwirkte er eine Wiederaufnahme des Verfahrens wegen der eklatanten Mängel. Bei einem erneuten Gerichtstermin wurde er freigesprochen - aber weiterhin als möglicher Täter in Betracht gezogen. Daraufhin wurde er freigelassen; der Bundesgerichtshof erzwang jedoch später eine erneutes Verfahren.

Sowohl ein Lügendetektor-Test als auch psychologische Gutachten sprechen gegen ihn als Täter.

2009 forderte der Staatsanwalt, der in seinem Plädoyer letztlich darlegte, dass er es vermutlich gar nicht hätte sein können, trotzdem 9 Jahre und 6 Monate abzüglich 6 Monate wegen zu langer Verfahrensdauer. Letztlich wurde er jedoch freigesprochen und es hieß, er hätte anhand der dünnen Indizien nicht verurteilt werden können.[1] Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig, weil der Staatsanwalt Revision einlegte.[2]

Seit 2010 wird gegen den Geliebten seiner von ihm mittlerweile geschiedenen Ehefrau ermittelt. Er hat mit seiner Ex-Ehefrau einen gemeinsamen Sohn. Nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis, durfte er die beiden auch bisher nicht sehen.

Nach seiner Entlassung fand er eine neue Liebe. Mit seiner neuen Ehefrau hat er eine gemeinsame Tochter.

Weblinks

Einzelnachweise

  1. Harry Wörz freigesprochen Südwest Presse online vom 22. Oktober 2009
  2. Staatsanwaltschaft legt Revision ein www.focus.de

Andere Lexika