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Peter Hartz: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Peter Hartz''' (* [[9. August]] [[1941]] in [[St. Ingbert]]) ist ein ehemaliger [[Deutschland|deutscher]] [[Manager (Wirtschaft)|Manager]]. Er war bis Juli 2005 der Personalvorstand und Mitglied des [[Vorstand]]s der [[Volkswagen AG]]. Nach ihm wurde das [[Hartz-Konzept]] benannt, dessen bekanntestes Ergebnis die [[Hartz-IV-Reform]] zum Jahr 2005 war. Das Landgericht [[Braunschweig]] verurteilte ihn am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratsvorsitzenden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 € (insgesamt also 576.000 €). Im Rahmen der Strafzumessung wurde das volle Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte aufgrund des seines Geständnisses verzichtet werden.  
'''Peter Hartz''' (* 9. August [[1941]] in [[St. Ingbert]]/[[Saarland]]) ist ein ehemaliger [[Deutschland|deutscher]] [[Manager (Wirtschaft)|Manager]]. Er war zunächst Personalchef der [[Dillinger Hütte]] und von 1993 bis 2005 Personalvorstand und Mitglied des [[Vorstand]]s der [[Volkswagen AG]]. Nach ihm wurde das [[Hartz-Konzept]] benannt, dessen bekanntestes Ergebnis die [[Hartz-IV-Reform]] zum Jahr 2005 war. Das Landgericht [[Braunschweig]] verurteilte ihn am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratsvorsitzenden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 € (insgesamt also 576.000 €). Im Rahmen der Strafzumessung wurde das volle Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte aufgrund des seines Geständnisses verzichtet werden.  


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Aktuelle Version vom 5. Januar 2023, 20:45 Uhr

Peter Hartz (* 9. August 1941 in St. Ingbert/Saarland) ist ein ehemaliger deutscher Manager. Er war zunächst Personalchef der Dillinger Hütte und von 1993 bis 2005 Personalvorstand und Mitglied des Vorstands der Volkswagen AG. Nach ihm wurde das Hartz-Konzept benannt, dessen bekanntestes Ergebnis die Hartz-IV-Reform zum Jahr 2005 war. Das Landgericht Braunschweig verurteilte ihn am 25. Januar 2007 wegen Untreue und Begünstigung des VW-Betriebsratsvorsitzenden zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, die zur Bewährung ausgesetzt wurde, sowie eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen à 1600 € (insgesamt also 576.000 €). Im Rahmen der Strafzumessung wurde das volle Geständnis strafmildernd berücksichtigt. Auf die Vernehmung einer Reihe von Zeugen konnte aufgrund des seines Geständnisses verzichtet werden.

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