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Forstbezirk: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein '''Forstbezirk''' ('''Forstgutsbezirk''') ist ein abgegrenztes [[Wald]]gebiet und eine hierarchische Gliederungstufe der [[Forstverwaltung]]. Der Forstbezirk untergliedert sich in mehrere [[Forstrevier]]e, die von den [[Revierförster]]n betreut werden. Für die Betreuung des Forstbezirks ([[Waldbewirtschaftung]], [[Aufforstung]], [[Baumfällung]] etc.) ist der Forstbezirksleiter eines [[Forstbetrieb]]s oder Leiter eines [[Forstamt]]s (früher sog. ''[[Oberförster]]'') zuständig. | Ein '''Forstbezirk''' ('''Forstgutsbezirk''') ist ein abgegrenztes [[Wald]]gebiet und eine hierarchische Gliederungstufe der [[Forstverwaltung]]. Der Forstbezirk untergliedert sich in mehrere [[Forstrevier]]e, die von den [[Revierförster]]n betreut werden. Für die Betreuung des Forstbezirks ([[Waldbewirtschaftung]], [[Aufforstung]], [[Baumfällung]] etc.) ist der Forstbezirksleiter eines [[Forstbetrieb]]s oder Leiter eines [[Forstamt]]s (früher sog. ''[[Oberförster]]'') zuständig. | ||
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Aktuelle Version vom 15. Februar 2021, 16:21 Uhr
Ein Forstbezirk (Forstgutsbezirk) ist ein abgegrenztes Waldgebiet und eine hierarchische Gliederungstufe der Forstverwaltung. Der Forstbezirk untergliedert sich in mehrere Forstreviere, die von den Revierförstern betreut werden. Für die Betreuung des Forstbezirks (Waldbewirtschaftung, Aufforstung, Baumfällung etc.) ist der Forstbezirksleiter eines Forstbetriebs oder Leiter eines Forstamts (früher sog. Oberförster) zuständig.
Das Gesamtgebiet eines Forstbezirks kann heutzutage je nach Region bis zu 3.700 Quadratkilometer (370.000 ha) umfassen (zum Beispiel, Forstbezirk Oberlausitz).[1] Die Waldfläche kann von 18.000 ha (z. B. Forstgutsbezirk Reinhardswald)[2] bis 120.000 Hektar betragen.[1]
Einzelnachweise
- ↑ 1,0 1,1 Forstbezirk Oberlausitz (Archivversion vom 26. Juli 2015)
- ↑ Forstbezirk Reinhardswald
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