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Arbeitslosenhilfe: Unterschied zwischen den Versionen

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Als '''Arbeitslosenhilfe''' wurde in der [[Bundesrepublik Deutschland]] von 1956 bis 2004 eine [[Sozialleistung]] für [[Arbeitsloser|Arbeitssuchende]] bezeichnet. Die Leistung wurde vom [[Arbeitsamt]] (heute [[Agentur für Arbeit]] genannt) im Anschluss an das [[Arbeitslosengeld]] ausgezahlt. Die Mittel wurden vom Staat aus den [[Steuern]] finanziert. Vorgänger und Vorbild war die „Krisenunterstützung“ in der [[Weimarer Republik]].
Als '''Arbeitslosenhilfe''' wurde in der [[Bundesrepublik Deutschland]] von 1956 bis 2004 eine [[Sozialleistung]] für Arbeitssuchende (siehe [[Arbeitslosigkeit]]) bezeichnet. Die Leistung wurde vom [[Arbeitsamt]] (heute [[Agentur für Arbeit]] genannt) im Anschluss an das [[Arbeitslosengeld]] ausgezahlt. Die Mittel wurden vom Staat aus den [[Steuern]] finanziert. Vorgänger und Vorbild war die „Krisenunterstützung“ in der [[Weimarer Republik]].


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Aktuelle Version vom 20. April 2020, 11:11 Uhr

Als Arbeitslosenhilfe wurde in der Bundesrepublik Deutschland von 1956 bis 2004 eine Sozialleistung für Arbeitssuchende (siehe Arbeitslosigkeit) bezeichnet. Die Leistung wurde vom Arbeitsamt (heute Agentur für Arbeit genannt) im Anschluss an das Arbeitslosengeld ausgezahlt. Die Mittel wurden vom Staat aus den Steuern finanziert. Vorgänger und Vorbild war die „Krisenunterstützung“ in der Weimarer Republik.

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