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Aktuelle Version vom 16. Oktober 2019, 10:36 Uhr
Fehler beim Erstellen des Vorschaubildes: Datei fehlt | Diese Seite ist eine Begriffsklärung zur Unterscheidung mehrerer mit demselben Wort bezeichneter Begriffe oder Namen. |
Der Begriff Reichstag hat mehrere Bedeutungen:
- eine Versammlung der Reichsstände des Heiligen Römischen Reichs
- das Parlament des Deutschen Kaiserreichs sowie der Weimarer Republik => siehe Deutscher Reichstag
- in Dänemark, Finnland und Schweden gibt es den ähnlichen Begriff Rigsdag bzw. Riksdag
- Als Reichstagsgebäude das deutsche Parlamentsgebäude in Berlin
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