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Gläubigerschutzvereinigung Deutschland: Unterschied zwischen den Versionen

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{{Inuse}}
{{Infobox Organisation
{{Infobox Unternehmen
| Name            = Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V.
| Name            = Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V.
| Logo            = [[Datei:GSV-Vereinslogo.jpg|290px]]
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| Unternehmensform = [[Eingetragener Verein]]
| Gegründet = 2009
| Gründungsdatum  = 2009
| Sitz            = [[Köln]]
| Sitz            = [[Köln]]
| Vorstand         =
| Personen = Vorstand:
* Prof. Dr. Hans Haarmeyer
* Hans Haarmeyer
* Christoph Hillebrand
* Christoph Hillebrand
| Homepage         = [http://www.gsv.eu/ www.gsv.eu]
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Die '''Gläubigerschutzvereinigung Deutschland''' (kurz ''GSV'') ist eine unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Einrichtung zur bundesweiten, organisierten Interessenvertretung von [[Gläubiger]]n. Gegründet wurde der Verein Anfang 2009 von Wissenschaftlern, [[Institution | institutionellen]] Gläubigern und Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Vernetzung und Interessenvertretung unterschiedlicher Gläubigergruppen, insbesondere des ungesicherten [[Kleine und mittlere Unternehmen | Mittelstandes (KMUs)]]. Ziel ist die Vertretung der Gläubiger im [[Insolvenzrecht (Deutschland) | Insolvenzverfahren]] sowie die Stärkung ihrer Beteiligung an den Entscheidungen im Verfahren. Darüber hinaus hilft der GSV Unternehmen in wirtschaftlichen [[Unternehmenskrise | Krisensituationen]], fördert [[Sanierung (Wirtschaft)| Sanierungsbemühungen]] und setzt sich für die Verbesserung der [[Insolvenzrecht (Deutschland)| Insolvenzpraxis]] ein.
Die '''Gläubigerschutzvereinigung Deutschland''' (kurz ''GSV'') war eine unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Einrichtung zur bundesweiten, organisierten Interessenvertretung von [[Gläubiger]]n. Gegründet wurde der Verein Anfang 2009 von Wissenschaftlern, [[institution]]ellen Gläubigern und Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Vernetzung und Interessenvertretung unterschiedlicher Gläubigergruppen, insbesondere [[kleine und mittlere Unternehmen]] (KMUs). Hauptaufgabe ist die Vertretung der Gläubiger im [[Insolvenzverfahren]] sowie die Stärkung ihrer Beteiligung an den Entscheidungen im Verfahren. Darüber hinaus hilft der GSV Unternehmen in wirtschaftlichen [[Unternehmenskrise|Krisensituationen]], fördert [[Sanierung (Wirtschaft)| Sanierungsbemühungen]] und setzt sich für die Verbesserung der Insolvenzpraxis ein.
== Organisation ==  
== Organisation ==  
[[Datei:GSV_Vorstand_0013.jpg|thumb|400px|(v. l. n. r.) Manfred Obermüller, Heinz Zinner, Christoph Hillebrand, Hans Haarmeyer, Peter Adrian, Thomas Boll]]
[[Datei:GSV_Vorstand_0013.jpg|thumb|400px|(v. l. n. r.) Manfred Obermüller, Heinz Zinner, Christoph Hillebrand, Hans Haarmeyer, Peter Adrian, Thomas Boll]]
Der vertretungsberechtigte Vorstand setzte sich wie folgt zusammen:
Der vertretungsberechtigte Vorstand setzte sich wie folgt zusammen:
*1. Vorsitzender: Hans Haarmeyer
*1. Vorsitzender: Hans Haarmeyer
*Schatzmeister: Christoph Hillebrand
*Schatzmeister: Christoph Hillebrand


Zudem gibt es einen erweiterten Vorstand:
Zudem gab es einen erweiterten Vorstand:
* Dieter Steinbauer
* Dieter Steinbauer
* Manfred Obermüller
* Manfred Obermüller
* Heinz Zinner
* Heinz Zinner
* Jan H. Wilhelm
* Jan H. Wilhelm
Die GSV Akademie ist ein zentraler Geschäftsbereich innerhalb der Gläubigerschutzvereinigung. Sie ist den Zielen des Vereins verpflichtet und versteht sich als Weiterbildungsorganisation primär für Gläubiger und deren Angehörige, die von Unternehmen in der Krise betroffen sind.<ref>[http://www.gsv.eu/akademie GSV Akademie]</ref>


== Geschichte ==
== Geschichte ==
Vorbild für die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland ist der österreichische [[Kreditschutzverband von 1870]] (KSV1870). Eines der Gründungsmitglieder ist Hans Haarmeyer, einer der führenden deutschen Insolvenzrechtler und Dozent am RheinAhrCampusRemagen (RAC) der [[Fachhochschule Koblenz]]. Bereits im Frühjahr 2006 kam es zum Kontakt zwischen der von Haarmeyer geleiteten Forschungsgruppe "Qualität in der Insolvenzverwaltung" und dem KSV1870 in Wien zum Thema [[Rating]]. Es folgten mehrere Forschungsprojekte zum Thema "Gläubigerschutz in Deutschland". [[Gläubigerschutz]] ist als Interessenschutz von Personen zu verstehen, die Gläubigerrisiken eingehen oder denen der Schuldner aus anderen Gründen leistungsverpflichtet ist.<ref>Herbert Wiedemann, ''Gesellschaftsrecht Bd. I'', S. 515 f.</ref> Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten kam es zu Gesprächen mit institutionellen Gläubigern, wie der [[Deutsche Rentenversicherung|Deutschen Rentenversicherung]], privaten und gesetzlichen [[Krankenkasse]]n sowie privaten [[Rentenversicherung]]en und [[Berufsgenossenschaft]]en. Am 29. Januar 2009 wurde daraufhin die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland els Verein gegründet.
Vorbilder für die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland sind der österreichische [[Kreditschutzverband von 1870]] (KSV1870) und der [[Alpenländischer Kreditorenverband|Alpenländische Kreditorenverband]]. Eines der Gründungsmitglieder ist [[Hans Haarmeyer]], einer der führenden deutschen Insolvenzrechtler und zunächst Dozent am RheinAhrCampusRemagen (RAC) der [[Fachhochschule Koblenz]]. Bis 2013 war er Professor für Wirtschafts- und Insolvenzrecht an der Hochschule Mittelrhein-RheinAhrCampus Remagen. Im Frühjahr 2006 kam es zum Kontakt zwischen der von Haarmeyer geleiteten Forschungsgruppe "Qualität in der Insolvenzverwaltung" und dem KSV1870 in Wien. Es folgten mehrere Forschungsprojekte zum Thema "Gläubigerschutz in Deutschland". [[Gläubigerschutz]] ist als Interessenschutz von Personen zu verstehen, die Gläubigerrisiken eingehen oder denen der Schuldner aus anderen Gründen leistungsverpflichtet ist.<ref>Herbert Wiedemann, ''Gesellschaftsrecht Bd. I'', S. 515 f.</ref> Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten kam es zu Gesprächen mit institutionellen Gläubigern, wie der [[Deutsche Rentenversicherung|Deutschen Rentenversicherung]], privaten und gesetzlichen [[Krankenkasse]]n sowie privaten [[Rentenversicherung]]en und [[Berufsgenossenschaft]]en. Am 29. Januar 2009 wurde daraufhin die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland als Verein gegründet. Nach Recherchen im Registerportal der Länder ist der Verein offenbar spätestens 2022 aufgelöst worden.<ref>[https://www.handelsregister.de/rp_web/bekanntmachungen/welcome.xhtml?cid=1 Im Registerportal] werden die Bekanntmachungen ab 1. August 2022 angezeigt.</ref>


== Motive der Vereinsgründung ==
== Motive der Vereinsgründung ==
==== Niedrige Quote ====
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der [[Insolvenzmasse]] erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller [[Verbindlichkeiten]]. Bis zu 40% der Insolvenzmasse werden für die Verfahrenskosten verwendet.<ref>von einzelnen Vertretern der GSV wurde behauptet, es seien bis 80%</ref> Die Vergütung für den [[Insolvenzverwalter]] wurde von mindestens 500 Euro ab 2004 auf 1.000 Euro erhöht. Reicht die Masse nicht für die Kosten des Insolvenzverfahrens, wird das Insolvenzverfahren gemäß {{§|207|InsO|dejure}} InsO eingestellt und es wird keine Quote berechnet; bei den Verfahren ohne Quote reicht die Insolvenzmasse nur zur Deckung der Kosten; diese Fälle treten vor allem bei [[Privatinsolvenz]]en auf. Die durchschnittliche Quote, die am Ende eines Insolvenzverfahrens an die Gläubiger geht, liegt in Deutschland bei 3%. In vergleichbaren europäischen Ländern werden dahingegen Quoten von mehr als 10% erreicht. Zudem erreichte die Zahl der [[Unternehmensinsolvenz]]en in Deutschland 2003 einen Höchststand mit 39.320. Im Jahr 2007 erreichte die Zahl der [[Verbraucherinsolvenzverfahren]] mit 103.085 einen historischen Höchststand.<ref>https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)#Geschichte</ref>
Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Insolvenzgläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens an der [[Insolvenzmasse]] erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller [[Verbindlichkeiten]].<ref>Zur Entwicklung der Insolvenzanzahl und -quoten siehe Statistisches Bundesamt http://www.destatis.de</ref> 80% der Insolvenzmasse werden für die Verfahrenskosten verwendet. Die durchschnittliche Quote, die am Ende eines Insolvenzverfahrens an die Gläubiger geht, liegt in Deutschland bei 3%. In vergleichbaren europäischen Ländern werden dahingegen Quoten von mehr als 10% erreicht.<br>  
 
Viele Gläubiger melden ihre [[Forderung]], teilweise mit Blick auf die geringe Quote gar nicht an, wobei diese zahlenmäßig die größte Gläubigergruppe sind. Der GSV sieht eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Gläubigerbefriedigung in der Tatsache, dass die Gläubiger ihre Interessen in laufenden Verfahren häufig nicht wahrnehmen. Zudem beklagt der GSV, dass [[Gläubigerversammlung]]en oft ohne hinreichende Beteiligung aller Gläubiger abgehalten werden. Insolvenzverwalter treffen angeblich wesentliche, auch quotenbeeinflussende Entscheidungen ohne eine Interessensvertretung seitens der Gläubiger.
   
   
 
Ein Ländervergleich zwischen Deutschland und Österreich hatte nach Angaben der KS­V1870 im Mai 2009 folgendes Ergebnis:
'''Ländervergleich Deutschland und Österreich:'''<ref>[http://www.ksv.at/KSV/1870/de/pdf/forum/forumksv5_2009/forum5_09_14-16.pdf]''Ländervergleich: Ergebnisse von Insolvenzverfahren (Stand 05/2009)''</ref>
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== Ziele und Aufgaben ==
Der GSV ist eine Vereinigung, die Unternehmen in der Krise Hilfestellungen anbietet, über die Rechte betroffener Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens informiert und sie vertreten. Ein Ziel ist dabei, einen nachhaltigen Einfluss auf Insolvenzverfahren, die Insolvenzpraxis und die entsprechende Gesetzgebung in Deutschland zu nehmen.


==== Niedrige Beteiligung ====
Viele Gläubiger melden ihre [[Forderung |Forderungen]], mit Blick auf die geringe Quote gar nicht an. Dies führt dazu, dass Verfahren in der Summe ohne Beteiligung der ungesicherten Gläubiger stattfinden, obwohl diese zahlenmäßig die größte Gläubigergruppe sind. Der GSV sieht eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Gläubigerbefriedigung in der Tatsache, dass die Gläubiger ihre Interessen in laufenden Verfahren häufig nicht wahrnehmen. So beklagt der GSV, dass [[Gläubigerversammlung | Gläubigerversammlungen]] meist ohne Gläubigervertreter abgehalten werden. Insolvenzrichter und [[Insolvenzverwalter]] treffen wesentliche, auch quotenbeeinflussende, Entscheidungen ohne eine Interessensvertretung seitens der Gläubiger.
== Ziele ==
==== Gläubigervertretung ====
In Anlehnung an den Kreditschutzverband von 1870 ist der GSV eine Vereinigung, die Unternehmen in der Krise Hilfestellungen anbietet und die Rechte betroffener Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens organisiert und vertritt. Das Vorhaben ist dabei, durch Bündelung der Gläubigerinteressen, einen nachhaltigen Einfluss auf das Insolvenzverfahren und die Insolvenzpraxis in Deutschland aufzubauen.
==== Transparente Insolvenzverfahren ====
Der GSV betreibt eigene Instrumente, wie den GSV-Insolvenzmonitor, vergibt eigene Gütesiegel und unterstützt Initiativen und Dienstleistungen zur Steigerung der Transparenz und zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Insolvenzprozess. Darüber hinaus setzt sich der Verein für mehr Einfluss der Gläubiger auf die Wahl des Insolvenzverwalters ein.
Der GSV betreibt eigene Instrumente, wie den GSV-Insolvenzmonitor, vergibt eigene Gütesiegel und unterstützt Initiativen und Dienstleistungen zur Steigerung der Transparenz und zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Insolvenzprozess. Darüber hinaus setzt sich der Verein für mehr Einfluss der Gläubiger auf die Wahl des Insolvenzverwalters ein.
==== Förderung des Sanierungsgedankens ====
Der GSV unterstützt frühzeitige [[Sanierung (Wirtschaft)| Sanierungsbemühungen]] insolvenzgefährdeter Unternehmen. So können, wenn es  mit  Mitteln des Insolvenzrechts gelingt, erhaltenswerte Unternehmen langfristig im Markt bleiben. Finanzielle Schäden können für Gläubiger und die [[Volkswirtschaft]] reduziert werden, Arbeitsplätze bleiben erhalten und Beitrags- wie Steuerzahler werden entlastet.


Der GSV unterstützt frühzeitige [[Sanierung (Wirtschaft)|Sanierungsbemühungen]] insolvenzgefährdeter Unternehmen. So können erhaltenswerte Unternehmen langfristig im Markt bleiben. Finanzielle Schäden können für Gläubiger und die [[Volkswirtschaft]] reduziert werden, Arbeitsplätze bleiben erhalten und Beitrags- wie Steuerzahler werden entlastet.


== Mitgliedschaft ==
== Mitgliedschaft ==
==== Vollmitglieder ====
Vollmitglied kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder in- und ausländische Kaufmann werden. Vollmitglieder können aber auch institutionelle Insolvenzgläubiger des privaten und öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften werden sowie Personen, die sich als Angehörige der Institutionen oder wissenschaftlich mit dem Insolvenzrecht in Forschung und Lehre beschäftigen.
Vollmitglied kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder in- und ausländische Kaufmann werden. Vollmitglieder können aber auch institutionelle Insolvenzgläubiger des privaten und öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften etc. werden sowie Personen, die sich als Angehörige der Institutionen oder wissenschaftlich mit dem Insolvenzrecht in Forschung und Lehre beschäftigen.


==== Fördermitglieder ====
Fördermitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.  
Fördermitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.  


==== Korporativmitglieder ====
Korporative Mitglieder können Vereinigungen, Verbände und Organisationen werden, die als Dachverbände von Voll- oder Fördermitgliedern fungieren.
Korporativmitglieder können Vereinigungen, Verbände und Organisationen werden, die als Dachverbände von Voll- oder Fördermitgliedern fungieren.
 


== Leistungen ==
== Leistungen ==
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*Kontrolle der Quotenbefriedigung für Gläubiger und Überwachung von Zahlungsterminen
*Kontrolle der Quotenbefriedigung für Gläubiger und Überwachung von Zahlungsterminen


== Siehe auch ==
*[[Süddeutscher Gläubigerschutzverband]]


== GSV Akademie ==
Die GSV Akademie ist ein zentraler Geschäftsbereich innerhalb der Gläubigerschutzvereinigung Deutschland. Sie ist den Zielen des Vereins, der Interessenvertretung aller ungesicherten Gläubiger, verpflichtet. Die GSV Akademie versteht sich daher als Weiterbildungsorganisation primär für Gläubiger und deren Angehörige, die von Unternehmen in der Krise betroffen sind. Dies können neben kleinen und mittelständischen Unternehmen auch Krankenkassen, Rentenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Finanzverwaltungen und eine Vielzahl weiterer Verbände sein.
== Weblinks ==
* [http://www.gsv.eu Offizielle Webseite]
* [http://www.gsv.eu/akademie GSV Akademie]
* [http://www.ksv.at Kreditschutzverband von 1870]
== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==
<references />
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[[Kategorie:Verein (Köln)]]
[[Kategorie:Verein (Köln)]]


 
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== Init-Quelle ==
Entnommen aus der:
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Gl%C3%A4ubigerschutzvereinigung_Deutschland Wikipedia]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/5._April_2011#Gl.C3.A4ubigerschutzvereinigung_Deutschland_.28erl._gel.C3.B6scht.29 Löschdiskussion bei Wikipedia]
* [http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:L%C3%B6schkandidaten/5._April_2011#Gl.C3.A4ubigerschutzvereinigung_Deutschland_.28erl._gel.C3.B6scht.29 Löschdiskussion bei Wikipedia]
 
* Erster Autor: [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:KarlHans KarlHans] angelegt am 01.04.2011 um 11:52, weitere Autoren: [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Lady_Whistler Lady Whistler], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Leuchtschnabelbeutelschabe Leuchtschnabelbeutelschabe], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:MerlBot MerlBot], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Johnny_Controletti Johnny Controletti]
Erster Autor: [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:KarlHans KarlHans] angelegt am 01.04.2011 um 11:52,
<br/> Alle Autoren: [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Lady_Whistler Lady Whistler], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Leuchtschnabelbeutelschabe Leuchtschnabelbeutelschabe], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:KarlHans KarlHans], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:MerlBot MerlBot], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:MerlBot/AutoQS MerlBot/AutoQS], [http://de.wikipedia.org/wiki/Benutzer:Johnny_Controletti Johnny Controletti]
 
 
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Aktuelle Version vom 4. Dezember 2025, 19:31 Uhr

Gläubigerschutzvereinigung Deutschland e. V.
Rechtsform Eingetragener Verein
Gegründet 2009
Sitz Köln
Personen

Vorstand:

  • Hans Haarmeyer
  • Christoph Hillebrand
Website www.gsv.eu

Die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland (kurz GSV) war eine unabhängige, überparteiliche und gemeinnützige Einrichtung zur bundesweiten, organisierten Interessenvertretung von Gläubigern. Gegründet wurde der Verein Anfang 2009 von Wissenschaftlern, institutionellen Gläubigern und Unternehmen. Zentrale Aufgabe ist die Vernetzung und Interessenvertretung unterschiedlicher Gläubigergruppen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Hauptaufgabe ist die Vertretung der Gläubiger im Insolvenzverfahren sowie die Stärkung ihrer Beteiligung an den Entscheidungen im Verfahren. Darüber hinaus hilft der GSV Unternehmen in wirtschaftlichen Krisensituationen, fördert Sanierungsbemühungen und setzt sich für die Verbesserung der Insolvenzpraxis ein.

Organisation

(v. l. n. r.) Manfred Obermüller, Heinz Zinner, Christoph Hillebrand, Hans Haarmeyer, Peter Adrian, Thomas Boll

Der vertretungsberechtigte Vorstand setzte sich wie folgt zusammen:

  • 1. Vorsitzender: Hans Haarmeyer
  • Schatzmeister: Christoph Hillebrand

Zudem gab es einen erweiterten Vorstand:

  • Dieter Steinbauer
  • Manfred Obermüller
  • Heinz Zinner
  • Jan H. Wilhelm

Die GSV Akademie ist ein zentraler Geschäftsbereich innerhalb der Gläubigerschutzvereinigung. Sie ist den Zielen des Vereins verpflichtet und versteht sich als Weiterbildungsorganisation primär für Gläubiger und deren Angehörige, die von Unternehmen in der Krise betroffen sind.[1]

Geschichte

Vorbilder für die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland sind der österreichische Kreditschutzverband von 1870 (KSV1870) und der Alpenländische Kreditorenverband. Eines der Gründungsmitglieder ist Hans Haarmeyer, einer der führenden deutschen Insolvenzrechtler und zunächst Dozent am RheinAhrCampusRemagen (RAC) der Fachhochschule Koblenz. Bis 2013 war er Professor für Wirtschafts- und Insolvenzrecht an der Hochschule Mittelrhein-RheinAhrCampus Remagen. Im Frühjahr 2006 kam es zum Kontakt zwischen der von Haarmeyer geleiteten Forschungsgruppe "Qualität in der Insolvenzverwaltung" und dem KSV1870 in Wien. Es folgten mehrere Forschungsprojekte zum Thema "Gläubigerschutz in Deutschland". Gläubigerschutz ist als Interessenschutz von Personen zu verstehen, die Gläubigerrisiken eingehen oder denen der Schuldner aus anderen Gründen leistungsverpflichtet ist.[2] Im Rahmen der wissenschaftlichen Arbeiten kam es zu Gesprächen mit institutionellen Gläubigern, wie der Deutschen Rentenversicherung, privaten und gesetzlichen Krankenkassen sowie privaten Rentenversicherungen und Berufsgenossenschaften. Am 29. Januar 2009 wurde daraufhin die Gläubigerschutzvereinigung Deutschland als Verein gegründet. Nach Recherchen im Registerportal der Länder ist der Verein offenbar spätestens 2022 aufgelöst worden.[3]

Motive der Vereinsgründung

Die Insolvenzquote ist der prozentuale Anteil, den die Gläubiger nach Abschluss des Insolvenzverfahrens aus der Insolvenzmasse erhalten. Die Insolvenzquote errechnet sich aus dem Verhältnis der Insolvenzmasse zur Summe aller Verbindlichkeiten. Bis zu 40% der Insolvenzmasse werden für die Verfahrenskosten verwendet.[4] Die Vergütung für den Insolvenzverwalter wurde von mindestens 500 Euro ab 2004 auf 1.000 Euro erhöht. Reicht die Masse nicht für die Kosten des Insolvenzverfahrens, wird das Insolvenzverfahren gemäß § 207 InsO eingestellt und es wird keine Quote berechnet; bei den Verfahren ohne Quote reicht die Insolvenzmasse nur zur Deckung der Kosten; diese Fälle treten vor allem bei Privatinsolvenzen auf. Die durchschnittliche Quote, die am Ende eines Insolvenzverfahrens an die Gläubiger geht, liegt in Deutschland bei 3%. In vergleichbaren europäischen Ländern werden dahingegen Quoten von mehr als 10% erreicht. Zudem erreichte die Zahl der Unternehmensinsolvenzen in Deutschland 2003 einen Höchststand mit 39.320. Im Jahr 2007 erreichte die Zahl der Verbraucherinsolvenzverfahren mit 103.085 einen historischen Höchststand.[5]

Viele Gläubiger melden ihre Forderung, teilweise mit Blick auf die geringe Quote gar nicht an, wobei diese zahlenmäßig die größte Gläubigergruppe sind. Der GSV sieht eine wesentliche Ursache für die mangelhafte Gläubigerbefriedigung in der Tatsache, dass die Gläubiger ihre Interessen in laufenden Verfahren häufig nicht wahrnehmen. Zudem beklagt der GSV, dass Gläubigerversammlungen oft ohne hinreichende Beteiligung aller Gläubiger abgehalten werden. Insolvenzverwalter treffen angeblich wesentliche, auch quotenbeeinflussende Entscheidungen ohne eine Interessensvertretung seitens der Gläubiger.

Ein Ländervergleich zwischen Deutschland und Österreich hatte nach Angaben der KS­V1870 im Mai 2009 folgendes Ergebnis:

Österreich
35 % Zwangsausgleich mit 22 % Quote
38 % Verwertung mit 7 % Quote
27 % Verfahren ohne Quote
Durchschnittliche Quote: 9,7 %
Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 15 %
Deutschland
1 % Planverfahren mit 23 % Quote
37 % Verwertung mit 5,4 % Quote
63 % Verfahren ohne Quote
Durchschnittliche Quote: 3,6 %
Vergütungsanteil (mit Gerichtskosten etc.): ca. 66 %

Ziele und Aufgaben

Der GSV ist eine Vereinigung, die Unternehmen in der Krise Hilfestellungen anbietet, über die Rechte betroffener Gläubiger während eines Insolvenzverfahrens informiert und sie vertreten. Ein Ziel ist dabei, einen nachhaltigen Einfluss auf Insolvenzverfahren, die Insolvenzpraxis und die entsprechende Gesetzgebung in Deutschland zu nehmen.

Der GSV betreibt eigene Instrumente, wie den GSV-Insolvenzmonitor, vergibt eigene Gütesiegel und unterstützt Initiativen und Dienstleistungen zur Steigerung der Transparenz und zur Entwicklung von Qualitätsstandards im Insolvenzprozess. Darüber hinaus setzt sich der Verein für mehr Einfluss der Gläubiger auf die Wahl des Insolvenzverwalters ein.

Der GSV unterstützt frühzeitige Sanierungsbemühungen insolvenzgefährdeter Unternehmen. So können erhaltenswerte Unternehmen langfristig im Markt bleiben. Finanzielle Schäden können für Gläubiger und die Volkswirtschaft reduziert werden, Arbeitsplätze bleiben erhalten und Beitrags- wie Steuerzahler werden entlastet.

Mitgliedschaft

Vollmitglied kann jedes Unternehmen, jeder Freiberufler und jeder in- und ausländische Kaufmann werden. Vollmitglieder können aber auch institutionelle Insolvenzgläubiger des privaten und öffentlichen Rechts wie z.B. Krankenkassen, Berufsgenossenschaften werden sowie Personen, die sich als Angehörige der Institutionen oder wissenschaftlich mit dem Insolvenzrecht in Forschung und Lehre beschäftigen.

Fördermitglieder können volljährige natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften werden.

Korporative Mitglieder können Vereinigungen, Verbände und Organisationen werden, die als Dachverbände von Voll- oder Fördermitgliedern fungieren.

Leistungen

Für die Mitglieder der Gläubigerschutzvereinigung werden im „Komplett-Service Insolvenzvertretung“ u.a. folgende Leistungen übernommen:

  • Prüfung und formgerechte Anmeldung der Forderungen beim Insolvenzverwalter
  • Geltendmachung von Aussonderungsrechten (z.B. Eigentum und Eigentumsvorbehalt), Absonderungsrechten (z.B. Sicherungsübereignung) sowie weiterer Sonderrechte
  • Wahrnehmung aller wichtigen Termine im Insolvenzverfahren
  • Verhandlungen mit Insolvenzverwaltern, der Schuldnerfirma und deren Vertreter
  • Kontrolle der Quotenbefriedigung für Gläubiger und Überwachung von Zahlungsterminen

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. GSV Akademie
  2. Herbert Wiedemann, Gesellschaftsrecht Bd. I, S. 515 f.
  3. Im Registerportal werden die Bekanntmachungen ab 1. August 2022 angezeigt.
  4. von einzelnen Vertretern der GSV wurde behauptet, es seien bis 80%
  5. https://de.wikipedia.org/wiki/Insolvenzrecht_(Deutschland)#Geschichte

Andere Lexika

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