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Regierungsbezirk Arnsberg: Unterschied zwischen den Versionen
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Ein Regionalrat wird nach jeder Kommunalwahl aufgrund der Kommunalwahlergebnisse (Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahl) der kreisangehörigen Gemeinden der fünf Landkreise [[Hochsauerlandkreis]], [[Märkischer Kreis]], [[Kreis Olpe|Olpe]], [[Kreis Siegen-Wittgenstein|Siegen-Wittgenstein]] und [[Kreis Soest|Soest]] gebildet. | |||
==Weblinks== | == Zuständigkeiten == | ||
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Verteilung von [[Flüchtling]]en in ganz Nordrhein-Westfalen zuständig.<ref>[https://www.bra.nrw.de/integration-migration/fluechtlinge-nrw/informationen-fuer-fluechtlinge Flüchtlinge auf bra.nrw.de], abgerufen am 25. August 2022.</ref> | |||
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* [https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ Homepage der Bezirksregierung] | * [https://www.bezreg-arnsberg.nrw.de/ Homepage der Bezirksregierung] | ||
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Aktuelle Version vom 1. Juli 2025, 17:04 Uhr
Der Regierungsbezirk Arnsberg ist einer von fünf Regierungsbezirken in Nordrhein-Westfalen. Regierungspräsident ist seit September 2022 Heinrich Böckelühr. Der Regierungsbezirk besteht aus sieben Landkreisen und fünf kreisfreien Städten. Verwaltungssitz ist die Stadt Arnsberg.
Regionalrat
Ein Regionalrat wird nach jeder Kommunalwahl aufgrund der Kommunalwahlergebnisse (Stadtrats- bzw. Gemeinderatswahl) der kreisangehörigen Gemeinden der fünf Landkreise Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Olpe, Siegen-Wittgenstein und Soest gebildet.
Zuständigkeiten
Die Bezirksregierung Arnsberg ist für die Verteilung von Flüchtlingen in ganz Nordrhein-Westfalen zuständig.[1]
Weblinks
Einzelnachweise
- ↑ Flüchtlinge auf bra.nrw.de, abgerufen am 25. August 2022.
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