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Privatinsolvenz

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Der Begriff Privatinsolvenz (in der Schweiz und in Österreich als Privatkonkurs bezeichnet) ist die umgangssprachliche Bezeichnung des Insolvenzverfahrens für eine natürliche Person, wenn diese nicht mehr „zahlungsfähig“ ist, also im Fall einer Überschuldung. Dieses ist auch für Einzelunternehmer möglich (vgl. § 304 InsO). Dabei kann der Insolvenzverwalter auf Antrag die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit absondern. Zudem ist eine Restschuldbefreiung gemäß § 20 InsO möglich, und für den Schuldner gilt die Pfändungsfreigrenze. Unabhängig davon kann ein Insolvenzverfahren für die Firma durchgeführt werden.

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