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Zollrevisor (Deutschland)
Zollrevisor ist in Deutschland ein amtlich bestellter Prüfer, der als Bediensteter der Zollverwaltung arbeitet. Er tritt als Betriebsprüfer in Erscheinung.[1]
Wesen
Ein Zollrevisor hatte zunächst die Aufgabe, beim Import und Export zu prüfen, inwieweit es sich (sachlich und rechtlich korrekt) um von der Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) befreite Waren oder Dienstleistungen handelt.
Nicht selten werden zum Beispiel Waren falsch oder nicht deklariert, wenn es sich in Wahrheit um einen Import aus einem Drittland handelt und daher normale EUSt zu entrichten gewesen wäre. Diese werden dann mit dem doppelten normalen Zollbetrag belegt, wobei der doppelte Betrag der eigentlich zu entrichtenden Einfuhrumsatzsteuer als Gewinnabschöpfung kassiert wird. Besonders häufig betrifft dies Zigarette und Alkohol.
Rechte
Der Zollrevisor ist berechtigt, Waren auch unangemeldet in Augenschein zu nehmen und die Herkunft – das Herkunftsland zu ermitteln, das kann bei ungeöffneter Umverpackung erfolgen. Er darf zwecks Ausführung seines Amtes die Umverpackung auch öffnen, ohne dass es eines Durchsuchungsbefehles bedarf.
Einzelnachweise
- ↑ [Der kleine Brockhaus (1962), Band 2]
Andere Lexika
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Erster Autor: Hyperdieter angelegt am 03.12.2010 um 07:59, weitere Autoren: Weissbier, Se90, DampflokfanDR, Eingangskontrolle, JARU